Bürgerantrag Kreisel statt Knoten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.01.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beiliegender Bürgerantrag ist bei der Stadt Vilsbiburg eingegangen.

Nach aktueller Rechtslage muss sich auf Antrag der Gemeindebürger das zuständige Organ (in diesem Fall der Stadtrat) mit einem von den Bürgern gewünschten Thema auseinandersetzen. Die Antragsteller haben keinen Anspruch auf eine ganz bestimmte Entscheidung, sondern nur darauf, dass die Sache behandelt wird (Art. 18b GO). Der Anspruch der Bürger besteht dann, wenn der Antrag formell und materiell rechtmäßig ist.

In der formellen Rechtmäßigkeit ist zu prüfen
- ob der Antrag bei der Gemeinde eingereicht wurde,
- ob der Antrag eine Begründung enthält,
- ob bis zu drei Vertretungsberechtigte genannt sind,
- und ob das Unterschriftenquorum erfüllt wurde (1 % der Einwohner, unterschrieben von den Bürgern)
- ebenfalls ist zu prüfen, ob ein Wiederholungausschluss besteht (Jahresfrist).

Die Punkte der formellen Rechtmäßigkeit wurden durch die Stadtverwaltung Vilsbiburg überprüft und werden als erfüllt betrachtet.

Bei der materiellen Rechtmäßigkeit ist zu überprüfen, ob es sich um eine gemeindliche Angelegenheit des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises handelt, da es sich bei dem geplanten Projekt um eine Einrichtung des öffentlichen Verkehrs handelt, an welchem die Stadt Vilsbiburg beteiligt ist. (Art. 57 Abs. 1 GO)

Der Punkt der materiellen Rechtmäßigkeit wurde durch die Stadtverwaltung Vilsbiburg überprüft und wurde als erfüllt betrachtet.  

Die Rechtmäßigkeitsprüfung des Bürgerantrages wurde mit der Kommunalaufsicht am Landratsamt Landshut abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass der Vertrag bereits unterzeichnet wurde aber der Leiter des Staatlichen Bauamtes die Planungen nochmals vorstellt. StR Georg Brams sagte, dass die Planungen dann in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden müssen, da es so viele interessierte Bürger gibt. Man einigte sich, die Sitzung in der  die Planungen vorgestellt werden, in einem Raum mit mehr Zuschauerkapazitäten abzuhalten.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat stellt fest, dass die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerantrags „Kreisel statt Knoten“ vorliegen.
2.        Der Stadtrat stellt fest, dass die materiellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerantrags „Kreisel statt Knoten“ vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Bürgerantrag wird stattgegeben. Der Stadtrat von Vilsbiburg tritt mit der Bitte an das Staatliche Bauamt Landshut heran, man solle in einer öffentlichen Stadtratssitzung Alternativen zur geplanten Verkehrsführung am Kreisverkehr an der B 299 vorstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.01.2020 11:03 Uhr