Information i.S. Anreiz zur Installation von solarthermischen Anlagen in den Neubaugebieten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 03.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.02.2020 ö informativ 6.2

Sachverhalt

Mit Stadtratsbeschluss vom 06.05.2019 wurde ein finanzieller Anreiz für den Bau von solarthermischen Anlagen in den städtischen Neubaugebieten eingeführt. Der Beschluss lautete wie folgt:

„Um den Bau von solarthermischen Anlagen in den städtischen Neubaugebieten besser voranzutreiben und im Wärmesektor die Senkung der CO2-Emissionen stärker zu intensivieren, beschließt der Stadtrat einen finanziellen Anreiz für die Käufer (m/w/d) von stadteigenen Wohnbaugrundstücken.
Falls auf dem Wohnhaus eine solarthermische Anlage installiert wird, erstattet die Stadt Vilsbiburg EUR 2.000,00 aus dem Kaufpreis zurück. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen werden von der Verwaltung ausgearbeitet.“

Nun liegen bereits einige Anfragen zu diesem Beschluss vor. Insbesondere wollten die Fragesteller wissen, ob der Betrag auch beim Kauf eines städtischen Grundstücks im Burger Feld oder in Haarbach bezahlt wird, da im Beschluss-Sachverhalt nur von den Baugebieten Seyboldsdorf Süd-Ost, Grub Süd und Achldorf II die Rede war.

Von der Verwaltung wurde in Absprache mit Bürgermeister Haider festgelegt, dass die genannte Kaufpreiserstattung für die Installation einer solarthermischen Anlage für folgende städtische Wohnbaugebiete gilt:
WA Burger Feld
WA Haarbach „Am alten Sportplatz“ BA II
WA Seyboldsdorf Süd-Ost
WA Grub-Süd und
WA Achldorf II,
vorausgesetzt die Bauparzelle wurde von der Stadt Vilsbiburg verkauft.

Diskussionsverlauf

StR Manfred Billinger wollte wissen, ob es durch die Förderung zu Nachteilen bei den Stadtwerken kommt, da dadurch evtl. die Nahwärmeversorgung in den Baugebieten nicht mehr so stark ausgelastet ist. Er sprach sich grundsätzlich gegen eine Förderung aus, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärmeerzeugung in Privathäusern geändert haben.  

StR Gisela Floegel plädierte für die solarthermischen Anlagen. Es werde dadurch Energie bei der Nachwärmeversorgung eingespart, welche durch Erdgas erzeugt wird.

Datenstand vom 06.02.2020 11:23 Uhr