Finanzplanung 2019 bis 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.03.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2019) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2020), sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2021 bis 2023.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in geringer Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2% veranschlagt.
  • Für die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) wurden ab dem Jahr 2021 die letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2018 zugrunde gelegt.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 47,5% angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.


Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Die Rücklagen reichen noch bis in das Jahr 2022 und sind dann bis auf den vorgeschriebenen Mindestbestand aufgebraucht. Entnahme (Schl.Nr. 23) wird zum teilweisen Ausgleich des Vermögenshaushalts verwendet.
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Die Ausgaben im Vermögenshaushalt (nachfolgender Abschnitt) sind in den Planjahren höher als die Einnahmen. Der abschließende Ausgleich auf der Einnahmenseite erfolgt durch Kreditaufnahmen (Schl.Nr. 33). Für die Jahre 2021 und 2022 wären Förderkredite für die neun Kindertagesstätten und den Sozialwohnungsbau vorgesehen. Das Jahr 2023 wird einen normalen Kommunalkredit zum Haushaltsausgleich benötigen.

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind aktuell nur als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) erfolgt nach den vorliegenden Tilgungsplänen. Die neuen Kredite werden im Planzeitraum noch nicht zur Rückzahlung fällig werden.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2024 – 2026). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel hat den mittelfristigen Finanzplan vorgestellt.

StR Florian Anzender fragte, wie sich der Schuldenstand in Zukunft entwickeln wird. Herr Felkel wird die Zahlen zum Haushalt mit dem Protokoll vorlegen. StR Josef Sterr hat auf die Schätzungen im Gewerbesteuerbereich verwiesen, er bezweifelte, ob die vorgelegten Zahlen mit der realen guten Entwicklung belastbar sind. Stadtkämmerer Günter Felkel stuft die prognostizierten Zahlen als realistisch ein.

StR Florian Anzender ging noch auf den Bereich Feuerwehrwesen ein. Nach seiner Erinnerung waren in der Feuerwehrbedarfsplanung zwei Fahrzeuge für Vilsbiburg vorgesehen. Stadtrat Franz Saxstetter erklärte, dass die im Bedarfsplan geforderte Redundanz zum Löschfahrzeug jetzt mit einer Neubeschaffung des Tanklöschfahrzeugs inkl. Staffelbesatzung erreicht werden kann. Ebenfalls machte Herr Anzeneder auf eine mögliche Sanierung des Feuerwehrhauses in Vilsbiburg aufmerksam. Das Projekt ist nach Einschätzung von Herrn Bürgermeister Helmut Haider im Moment nicht vordringlich, die Stadt hat im nächsten Schritt die Aufgaben in der Kinderbetreuung, in der Grundschule und in der Vilstalhalle zu lösen. Dann erst können weitere bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Sanierung oder der Neubau des Feuerwehrhauses umgesetzt werden.  

Ebenfalls fragte Herr Anzeneder nach den vorhandenen Betonstraßen in den Ortsteilen, diese befinden sich teilweise in einem nicht mehr guten Zustand. Herr Felkel verwies hier auf die 400.000,00 € welche jährlich für Straßensanierungen eingestellt sind.

StR Xaver Peisl sprach die Sanierung der ehemaligen Krankenpflegeschule an. Nach seiner Meinung sollten die Arbeiten in der gleichen Zeit wie die Sanierung des St. Johanneshauses ausgeführt werden. Der Erste Bürgermeister verwies auf den laufenden Betrieb im Haus, was eine Sanierung schwierig macht. Es könnte somit sein, dass auf die vorhandene Containeranlage zurückgegriffen werden muss. Man war sich einig, die Sanierung als schriftlichen  Hinweis im Finanzplan noch mit aufzunehmen.  

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 zustimmend zur Kenntnis. Der Beschluss über den Finanzplan erfolgt mit dem Erlass der Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2020 12:19 Uhr