Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat in einem aufwendigen Verfahren in Zusammenarbeit mit den acht Feuerwehren der Stadt Vilsbiburg einen Feuerwehrbedarfsplan für die nächsten fünf Jahre durch das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung (IBG) GmbH erstellen lassen.

In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 28. Mai 2013, Az. ID1-2211.50-162 (AllMBl. S. 217, ber. S. 311) zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) heißt es zu Art. 1 Aufgaben der Gemeinden (Feuerwehrbedarfsplanung):
Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministerium des Innern gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes.

Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat bzw. die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. In der letzten Beteiligungsrunde wurde die Kreisfeuerwehrleitung nochmals über den Feuerwehrbedarfsplan informiert, Einwände wurden nicht erhoben. Ebenfalls wurden alle Kommandanten (erster und stellvertretender) laufend in die Pläne eingebunden. Die Kommandanten der Feuerwehren Vilsbiburg und Tattendorf haben dazu Stellungnahmen abgegeben, die als Anlage beigefügt sind. Alle weiteren Kommandanten haben in der letzten Beteiligungsrunde entweder eine positive oder keine Stellungnahme mehr abgegeben.  

Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen. Die weiteren Entwicklungen im Bereich Feuerwehrwesen werden somit auch in Zukunft eingearbeitet und der Feuerwehrbedarfsplan im Jahr 2024 überarbeitet.

Diskussionsverlauf

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer hat den Feuerwehrbedarfsplan in den Grundzügen vorgestellt. Ziel war es neben den staatlichen Vorgaben auch eine externe Einschätzung zum Bereich Feuerwehrwesen zu bekommen.

StR Josef Sterr fragte nach, ob die Kommandanten mit dem Feuerwehrbedarfsplan einverstanden sind. Herr Stelzer erklärte dazu, dass vor allem die Einschätzungen der Feuerwehrgerätehäuser für Diskussionen sorgten. Den Bereich wird die Stadt Vilsbiburg in der nächsten Zeit nicht aus den Augen verlieren dürfen. (Siehe Anmerkungen der Kommandanten aus Tattendorf und Vilsbiburg) Mit der Feuerwehr Haarbach wurden bezüglich der Ausstattung mit Atemschutz Gesp räche geführt. Die Feuerwehr begrüßte die Beschaffung eines wasserführenden Fahrzeugs inkl. Atemschutz und hat bereits mit den Atemschutzuntersuchungen der Feuerwehrmitglieder begonnen.

Bei den Mitgliederzahlen machte Herr Stelzer darauf aufmerksam, dass alle Feuerwehren im Gemeindebereich um Mitglieder werben. Vor allem die Stadt Vilsbiburg muss hier als Arbeitgeber in Zukunft in bestimmten städtischen Einrichtungen eine Mitgliedschaft bei der Feuerwehr stärker fordern um die Feuerwehren besser unterstützen zu können.

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg verabschiedet den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Vilsbiburg in der dem Gremium vorgelegten Fassung für die Jahre 2020 bis 2024. Die Stellungnahmen der Kommandanten der Feuerwehr Vilsbiburg und Tattendorf werden zur Kenntnis genommen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2020 10:58 Uhr