Einholen einer Stellungnahme des BKPV wegen des Baus von Wohnungen auf dem Gelände der Heilig-Geist-Stiftung - Antrag StR Huber


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Stadtrat Sebastian Huber hat mit beiliegender E-Mail vom 10.03.2020 beantragt, den Stadtratsbeschluss vom 20.01.2020 wegen aus seiner Sicht neuen Erkenntnissen ggf. aufzuheben und dies vorher mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu besprechen.
Mit Beschluss vom 20.01.2020 möchte der Stadtrat auf dem Grundstück der Heilig-Geist-Stiftung an der Eichenstraße eine neue Kindertageseinrichtung und Mietwohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus errichten. Das Grundstück soll von der Stiftung im Wege einer Erbpacht zur Verfügung gestellt werden.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Prüfungsbeamten, der letztes Jahr hier die überörtliche Rechnungsprüfung durchgeführt hat, sieht er die aktuell bestehende Beschlusslage als rechtlich einwandfrei an. Mit der Verpachtung des Grundstücks an die Stadt handelt die Stiftung im Rahmen der Vermögensverwaltung und insbesondere in Einklang mit der bestehenden Stiftungssatzung.
Die vorgebrachten Argumente sieht der Prüfer nicht als stichhaltig. Insbesondere bleibt die Stiftung auch mit einem Erbpachtvertrag Eigentümerin des Grundstücks. Die Einnahmen aus der Erbpacht erhöhen den Handlungsspielraum der Stiftung. Der Bau einer Kindertagesstätte ist nicht Aufgabe der Stiftung, auch nicht wenn die KiTa weitervermietet wird.
Im Übrigen wäre eine Rückwandlung der Räumlichkeiten in Wohnungen sowieso erst in 25 Jahren möglich, da hier Fördergelder gewährt werden und dies könnte dann die Stadt ebenso umsetzen, wie die Stiftung.
Alles in allem sieht der Prüfer die angedachte Vorgehensweise als nicht für zielführend an. Der aktuelle Beschluss wäre in Ordnung.
Eine schriftliche Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes müsste förmlich bei der Geschäftsstelle beantragt werden und wäre unter Umständen kostenpflichtig.


Der Antrag wurde von StR Sebastian Huber zurückgezogen und nicht behandelt.

Datenstand vom 29.04.2020 10:58 Uhr