Sachstand zum Wasserschaden im Kindergarten Franziskus im Burger-Feld - Anfrage StR Hiller


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.04.2020 ö informativ 6.4

Sachverhalt

StR Karlheinz Hiller wollte den Sachstand bezüglich dem Wasserschaden im Kindergarten Franziskus im Baugebiet Burger Feld wissen.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass am 20.04.2020 ein Ortstermin mit Herrn Schoierer, Sachverständiger der städtischen Bauleistungsversicherung (Bayerische Versicherungskammer), stattfand. Die Messwerte zeigten bereits am 14.04.2020 sehr gute Trocknungswerte an. Zur Sicherheit laufen die Trocknungsarbeiten bis zum 24.04.2020 weiter.
Nach Bewertung der Messergebnisse und intensiver örtlicher Begutachtung wurde von Herrn Schoierer festgestellt, dass durch die sehr frühzeitig begonnen Trocknungsmaßnahmen keine baulichen Schäden an Wänden oder Bodenaufbauten entstanden sind.

Durch die Vielzahl an Bohrungen für die Tocknungsmaßnahmen im Linoleumbodenbelag wurde von Herrn Schoierer zugestimmt, dass dieser komplett ersetzt werden kann. Die Versicherungsleistung innerhalb der Bauleistungsversicherung betragen für die Rückbaumaßnahmen 100 %. Für die „wiederholende“ Neubauleistung werden 90 % der Nettokosten geleistet. Die Stadtverwaltung wird mit der Bodenbelagsfirma das genaue Vorgehen abklären und ein Angebot einholen.

Der durch Bauleistungsversicherung nicht getragene Differenzbetrag (10 % der „wiederholenden“ Neubauleistung des Bodenbelages plus die Umsatzsteuer) wird bei der gegnerischen Versicherung angemeldet und eingefordert. Die Stadträte haben darauf hingewiesen, dass die den Schaden verursachende Firma umfänglich für den Schaden haftbar zu machen ist.

Herr Stadtrat Sterr hat darauf hingewiesen, dass seiner Meinung bei dem Wasserschaden bei der KiTa Achldorf das nur punktuelle Ausbessern des Bodenbelags (auf Grund der Bohrungen für die Trocknungsgeräte) eine Wertminderung darstellt, die vom Schadensverursacher zu tragen ist. Die Stadtverwaltung sollte dies bei der gegnerischen Versicherung einfordern.

StR Florian Anzeneder kritisierte, dass es b ei zwei Kindergartenneubauten zu Wasserschäden gekommen ist und forderte, dass Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden um einen weiteren Wasserschaden bei einem Bauvorhaben zu verhindern. Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte, dass man bereits mögliche Vorsorgemaßnahmen mit dem Gutachter besprochen habe. Nach Auskunft des Gutachters sind solche Schäden aber nicht planbar bzw. zu verhindern.

Datenstand vom 29.04.2020 10:58 Uhr