Formlose Bauvoranfrage - Josef Brunner, Tattendorf 49, FlNr. 575, Gem. Haarbach - Umbau und Ausbau des bestehenden Wohnhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut im April 2019 (Herr Staudenhöchtl und Herr Valenta) hat sich folgendes ergeben:
Tattendorf wird als im Zusammenhang bebauter Ortsteil eingestuft, wodurch sich eine Bebauung nach §34 BauGB richtet. Der Umgrenzungsbereich des Innenbereichs ergibt sich aus folgendem Plan.
Die Grenzen orientieren sich an den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses und sind klar definiert. Vorhaben innerhalb der Grenze sind nach §34 BauGB zu werten, Vorhaben außerhalb nach §35 BauGB.
Der Bauherr möchte wissen, ob das bestehende Wohnhaus „Tattendorf 49“ nachfolgend geändert werden kann:
Erdgeschoss – Betriebsleiterwohnung
Erster Stock – zwei Einliegerwohnungen
Dachgeschoss – 5 Einzelzimmer mit jeweils einer sanitären Einrichtung
Hackschnitzelheizung und überdachte Stellplätze
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung gem. §34 BauGB einfügt. Das Einvernehmen wird vorbehaltlich der Prüfung der Bauantragsunterlagen
in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2020 13:11 Uhr