Bericht zur aktuellen Finanzlage der Stadt Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 27.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Finanzlage der Stadt hat sich im Vergleich zum letzten Bericht im Stadtrat nicht wesentlich verschlechtert, allerdings auch nicht verbessert.
Im Bereich der Steuereinnahmen richtet sich der Blick natürlich im Besonderen auf die Entwicklung der Gewerbesteuer. Hierbei ist nun das erste Halbjahr 2020 abgerechnet. Das aktuelle Jahres-Soll liegt bei 4.466.287 €. Der Haushaltsansatz beträgt 7.595.800 €.
Somit ein momentanes Minus von 3.129.513 €.
Diese negative Entwicklung spiegeln auch die Ist-Zahlen der zurückliegenden ersten Halbjahre wider (siehe Anlage). Das durchschnittliche Istaufkommen des jeweils ersten Halbjahres in den letzten vier Jahren lag bei ca. 3 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr 2020 betrugen die Gewerbesteuer Ist-Einnahmen 2.064.947 €.
Zu dem von der Politik versprochenen Ersatz von Gewerbesteuerausfällen gibt es zwischenzeitlich auch schon erste
Informationen. Der Ausgleich soll im Vergleich des durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommens der letzten drei Jahre mit dem erwarteten Ist-Aufkommen 2020 erfolgen. Dieser Vergleich kann natürlich erst zum Jahresende gemacht werden, vermutlich im Laufe des Novembers. Auch wenn dieser finanzielle Ausgleich in die Steuer- und Umlagekraftberechnung mit einfließen wird, könnte dies einen weitgehenden Ausgleich der aktuellen Gewerbesteuerausfälle bedeuten. Eine Unbekannte liegt nur noch in der vorgegebenen Ausgleichsobergrenze. Für ganz Bayern stehen 2,398 Mrd. Euro zur Verfügung.
Im Bereich der Steuerbeteiligungsbeträge (Einkommensteuer, Einkommensteuerersatz und Umsatzsteuer) lassen sich nur sehr schlecht Jahresprognosen aufstellen. Das Gesamtergebnis steht erst zum Schluss fest, also am Jahresende. Die bisherigen Vierteljahresbeträge geben für Vilsbiburg noch keinen tieferen Anlass zur Beunruhigung. Bayernweit gibt es im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr ein Minus von 4,2 %. Grundsätzlich kann hier aber tatsächlich nur von Vierteljahr zu Vierteljahr beurteilt werden.
Zu der im Stadtrat am 25.05.2020 beschlossenen „Verschiebeliste“ gibt es aktuell keine zusätzlichen Zurückstellungsmaßnahmen. Eher im Gegenteil. Bei kritischer Durchsicht wurde festgestellt, dass die Baumaßnahme „Schutzzaun vor der Kinderkrippe St. Martin“ nicht verschoben werden sollte. Die Verwaltung möchte hier ihren ursprünglichen Vorschlag zurücknehmen. Wenn die Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung schon nicht zeitnah umgesetzt werden kann, sollte zumindest die Stadt von ihren Möglichkeiten zum Schutz der Kinder Gebrauch machen.
Das Einverständnis des Stadtrats vorausgesetzt, wird die genannte Maßnahme doch noch zeitnah im Jahr 2020 ausgeführt.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Finanzlage der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Mit der Umsetzung der Maßnahme zum Schutz der Kinder vor der Kinderkrippe St. Martin besteht Einverständnis. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden wieder frei gegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.07.2020 09:54 Uhr