Stauraumkanal Frontenhausener Straße - Ausführungsbeschluss und Mittel im Haushalt 2021 einzustellen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 14.09.2020 mit Empfehlungs-beschluss

  1. Beschreibung der örtlichen Situation

Der parallel zur Frontenhausener Straße verlaufende städtische Hauptsammelkanal, im Kanalabschnitt vor den Stadtwerken bis nach dem Landkreisbauhof, ist laut den Planungen des IBs Sehlhoff zu ertüchtigen um eine Verbesserung des Stauraumvolumens, der Ertüchtigung der angrenzenden Regenüberläufe und eine nachhaltige Auslegung des städtischen Kanalsystems zu schaffen.

Vom Büro Sehlhoff wurden 3 Varianten erarbeitet und bewertet. Das Ergebnis wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.04.2017 vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hatte am 05.04.2017 beschlossen, dass die Variante 3 die Grundlage der Beantragung der neuen Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis, für die hydraulische Einheit der Kläranlage Vilsbiburg, bildet.

Der Bescheid des Landratsamtes vom 21.11.2018 für die neue Gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis sieht eine Umsetzung der Maßnahmen zum Stauraumkanal vor. Aus haushälterischen Gründen wurde die Ausführung der Maßnahmen bisher zurück gestellt.

  1. Zwischenbericht von Herrn Plank vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Das städtische Kanalsystem wurde von Herrn Plank vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und ein Zwischenbericht erstellt. Ein abgestimmter Abschlussbericht liegt nicht vor.

Herr Plank ist im Herbst 2019 und Frühjahr 2020 länger krankheitsbedingt ausgefallen und hat nach Beginn der Corona-Krise alle angesetzten Besprechungstermine abgesagt. In der Amtszeit von Herrn Haider konnte der Sachverhalt daher nicht abschließend geklärt werden. Seit Mai 2020 ist Herr Plank in Rente.

Der Bericht von Herrn Plank (TZ PP Vilsbiburg.pdf) liegt als Anlage bei. Die technischen Berechnungsanlagen sind im Bauamt vorliegend und können bei Bedarf eingesehen werden.

Herr Plank bezieht seine Aussagen nur auf den Sachverhalt zur Berechnung der Niederschlagswasserabgabe. Eine Bewertung des gesamten Kanalsystems in Bezug auf eine Auslegung für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung erfolgte nicht. Auch werden die Grundstücksverhältnisse und Fördermöglichkeiten in seiner Betrachtung nicht mit abgewogen.

  1. Fachliche Aussagen WWA und Kläranlage

Die Kläranlage hatte bereits 2017 empfohlen den Stauraumkanal in der Frontenhausener Straße zu errichten.  


Das Wasserwirtschaftsamt Landshut, Herr Vilser und das Landratsamt Landshut, Frau Bayerl, sind mit dem Sachverhalt vertraut.

Unter Betrachtung des Gesamtkanalsystems der Stadt Vilsbiburg sieht das WWA die Errichtung des Stauraumkanals in der Frontenhausener Straße als sinnvolle und förderfähige Maßnahme an. Der zu erwartende Anstieg der Starkregenfälle und auch eine Berücksichtigung ökologischer Aspekte (es wird im Starkregenfall eine geringere Menge an verschmutztes Mischwasser direkt in die Vils abgeleitet) sind weitere Entscheidungskriterien, die für die Errichtung des Stauraumkanals in der Frontenhausener Straße sprechen.

Die Stadt Vilsbiburg hat zusammen mit den Stadtwerken Ende 2019 einen „Antrag auf Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – RZWas 2018“, gestellt.

Diskussionsverlauf:

Herr Haider erläutert kurz den Sachverhalt und spricht eine Empfehlung zum Bau der entsprechenden Variante aus.

Herr Vilser erklärt, dass der Bau eines zusätzlichen Stauraumvolumens bereits in den Niederschlagswasserbescheiden seit 1996 erwähnt und seit einigen Jahren auch gefordert wird. Es ist ein glücklicher Umstand, dass es nun auch die Förderung gäbe (die Ende 2021 ausläuft) und die Stadt die Voraussetzungen erfüllt.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt den Stadtrat zu beschließen, dass 2021 der Stauraumkanal in der Frontenhausener Straße - in Form der bereits vom Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 05.04.2017 beschlossenen Variante 3 - erstellt wird und die Mittel in Höhe von geschätzt brutto 1,2 Mio. Euro (Planung und Ausführung, Grobkostenschätzung vom 05.04.2017) in den Haushalt für 2021 eingestellt werden.

Abstimmung: 9:0

Diskussionsverlauf

StR Florian Anzeneder verwies auf die Textziffer der letzten Seite des Berichts von Herrn Plank.
Hier wird die Stadt Vilsbiburg überprüfen, ob eine nicht sachgerechte Berechnung und eine verspätete Antragstellung erfolgte und ggf. bei einem schuldhaften Verwaltungshandeln in der Vergangenheit die Kassenversicherung in Anspruch genommen werden kann. Das Landratsamt Landshut ist in einer ersten Einschätzung dem nicht gefolgt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass 2021 der Stauraumkanal in der Frontenhausener Straße - in Form der bereits vom Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 05.04.2017 beschlossenen Variante 3 - erstellt wird und die Mittel in Höhe von geschätzt brutto 1,2 Mio. Euro (Planung und Ausführung, Grobkostenschätzung vom 05.04.2017) in den Haushalt für 2021 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2020 15:22 Uhr