Sondertilgung eines Darlehens der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg an die Stadt Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.09.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat im Jahr 1985 ein Darlehen in Höhe von 600.000 DM (= 306.775,13 €) an die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Finanzierung des Neubaus von Altenwohnungen ausgereicht.
Laut Stadtratsbeschluss vom 22.07.1985 – wörtlich: „wird die Rückzahlung des Darlehens storniert, bis die Vermögenslage der Stiftung die Rückzahlung ermöglicht.“
Bereits seit längerer Zeit kamen aus den Reihen des Stadtrats immer wieder Anregungen den damaligen Beschluss umzusetzen.
Für das Haushaltsjahr 2020 wurden nun die formellen Voraussetzungen für die Rückzahlung des Darlehens geschaffen. In den jeweiligen Haushaltsplänen ist die Sondertilgung des Darlehens angesetzt. Die Vermögenslage der Stiftung ist gut und die Stadt kann in diesem Jahr die Einnahme gut gebrauchen, wobei letzteres natürlich kein Rückzahlungskriterium darstellt.
Laut Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut als Rechts- und Stiftungsaufsichtsbehörde ist für die Rückzahlung des Darlehen s auch keine aufsichtliche Genehmigung notwendig, da es sich hier ausschließlich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt.
Der Stadtrat wird um den formellen Beschluss zur Tilgung des Darlehens gebeten. Die finanzielle Abwicklung erfolgt auf dem Verwaltungsweg.

Beschluss

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vermögenslage der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg die Rückzahlung des mit Stadtratsbeschluss vom 22.07.1985 gewährten Darlehens ermöglicht und beschließt für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg die Tilgung dieses Darlehens in Höhe von EUR 306.775,13. Die Rückzahlung an die Stadt Vilsbiburg hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2020 15:22 Uhr