Grundsatzbeschluss zur Vilstalhalle - Teil des Antrages auf Fördermittel aus der Städtebauförderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vilsbiburg erhielt die Kenntnis über das im Rahmen des „Corona-Konjunkturpakets“ vom Bund beschlossene Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“. Nach Prüfung der Unterlagen erfüllt die Stadt Vilsbiburg die Voraussetzungen für eine Bewerbung.
Die Stadtverwaltung hat sich kurzfristig mit der Maßnahme „Sanierung Vilstalhalle“ um eine Förderung im Rahmen des Programms „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ beworben. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung war bereits der 02.10.2020. Am 30.09.2020 wurden die Unterlagen durch die Stadtverwaltung eingereicht.
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die örtlich zuständige Regierung, Abteilung Städtebauförderung.
Zeitnah ist ein Stadtratsbeschluss nachzureichen, aus welchem hervorgeht, dass die Maßnahme bei Aufnahme in das Programm bis Mitte 2025 (Einreichung Verwendungsnachweis bis zum 30. Juni 2025) umgesetzt wird.
Diskussionsverlauf
Der Zeitraum bis zur Fertigstellung im Jahre 2025 wurde im Gremium als sehr kurz angesehen. Bei einer Gegenüberstellung einer Sanierung zu einem Neubau, würde auch ein Neubau ausnahmsweise gefördert werden, wenn sich dieser im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung als zielführender erweisen würde.
Beschluss
Bei Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ wird die Stadt Vilsbiburg die Sanierung der Vilstalhalle (3-fach Mehrzweckhalle) bis Mitte 2025 durchführen.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Maßnahmen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2020 13:26 Uhr