Anpassung des Sanierungsgebietes im Gebiet der Vilstalhalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat sich mit der Sanierung der Vilstalhalle um eine Förderung im Rahmen des Programms „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ beworben. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung war bereits der 02.10.2020. Am 30.09.2020 wurden die Unterlagen durch die Stadtverwaltung eingereicht.

Maßnahmen,  die für die Förderung beantragt werden, sollen vorrangig im Geltungsbereich eines städtebaulichen Sanierungsgebietes liegen. Da derzeit das Areal der Vilstalhalle nicht im Sanierungsgebiet liegt, ist das bestehende Sanierungsgebiet anzupassen. (Bei der Interessenbekundung wurde bereits darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung des Sanierungsgebietes um das Areal der Vilstalhalle geplant ist.)

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, auch das Grundstück des „Balkspitzes“ in den Geltungsbereich mit aufzunehmen, da auf diesem Grundstück auch Maßnahmen (Generationenpark) innerhalb der Städtebauförderung geplant sind.

Hinweis der Städtebauförderung:
Das Sanierungsgebiet der Stadt Vilsbiburg soll zusammenhängend sein. Es genügt eine Anbindung der einzelnen Bereiche durch eine Straße, einen Grünzug oder ähnliches.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass das Sanierungsgebiet um das Areal bei der Vilstalhalle und das Grundstück des sogenannten „Balkspitzes“, entsprechend dem beiliegenden Plan mit Stand 15.10.2020, erweitert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2020 13:26 Uhr