Jahresrechnung 2019 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 21.09.2020 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        199.886,07 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:          64.176,66 €
Gesamthaushalt:                                                264.062,73 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:          55.058,66 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:           27,55 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                            18.958,66 €
Schuldenstand am 31.12.2019:                                   643.693,92 €
Rücklagenstand am 31.12.2019:                                1.294.288,62 €

Die Jahresrechnung 2019 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 21.10.2020 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Günter Felkel stellte dem Gremium anhand vorhandener Eckdaten die Jahresrechnung 2019 der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg kurz vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug anschließend den Prüfungsbericht vor, stellte fest, dass die Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde und aufgekommene Fragen zum Jahresabschluss abschließend geklärt werden konnten.

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2019 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2019 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2019 (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2020 18:13 Uhr