Haushalt 2021 - 1. Lesung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf wurde an alle Mitglieder des Stadtrates bereits verteilt. Die Vorbesprechungen mit den Fraktionen erfolgten in der Zeit vom 10.11. bis 19.11.2020.
Änderungen im Haushaltsplan, die sich bis zur heutigen Stadtratssitzung ergeben haben, sind in der beiliegenden Änderungsliste zusammengefasst, in der auch die Folgeänderungen (Zuführungsbeträge und Rücklagenentwicklung) dargestellt sind.

Der aktuelle Stand zum Haushaltsplan 2021 ergibt folgende Daten:

1. Haushaltssummen:

2021
Plan 2020
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
30.550.100
30.574.600

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
16.264.400

15.680.400

Gesamthaushalt:
46.814.500
46.255.000



2. Eckdaten:

2021
Plan 2020
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
0
3.299.300
= im Verhältnis der VWH-Summe/%
0
10,79%
  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
1.874.000
0
  • Kreditaufnahme
2.000.000
0

  • Rücklagen


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
8.906.000


1.508.300
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
0
0

  • Schulden


  • Schuldenstand am 01.01.2021 (814 €/je Einwohner)*
(gesamte Darlehenszinsen dafür 2021: 0,00 €)

  • Schuldenstand am 31.12.2021 (920 €/je Einwohner)*
(planmäßige Tilgung 2021: 702.385 €)
Ist:
9.933.000

Plan:
11.230.615

*Einwohnerstand zum 31.12.2019: 12.203






3. weitere Anmerkungen:

a)
Verwaltungshaushalt:
Wie bereits des Öfteren berichtet, wird sich das gute Rechnungsjahr 2019 mit seinen überdurchschnittlichen Steuereinnahmen nun auf das Planungsjahr 2021 stark auswirken. Die endgültigen Steuer- und Umlagekraftzahlen liegen bereits vor. Die damit verbundenen Berechnungen ergeben eine verbindliche Mehrbelastung bei der Kreisumlage in Höhe von ca. 2,23 Mio. €, sowie ein sicheres Einnahmedefizit bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 1,47 Mio. €, zusammen also ca. 3,7 Mio. €.
Vorausschauend wurde aus den Überschüssen des Jahres 2019 die allgemeine Rücklage dem entsprechend aufgestockt, so dass das erwartete Defizit aufgefangen werden kann. Die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt kann somit finanziell gedeckt werden. Ein kreditfinanzierter Ausgleich des Verwaltungshaushalts wäre ohnehin rechtlich nicht zulässig.

Wie sich die weiteren Steuereinnahmen im Jahr 2021 entwickeln werden, kann nur sehr schwer prognostiziert werden. Die Corona Pandemie wird dabei noch eine entscheidende Rolle spielen.
Die im Haushaltsplan veranschlagten Zahlen beruhen auf der Steuerschätzung vom November 2020 und unseren ortsbezogenen Entwicklungen. Die Beteiligungsbeträge (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) werden in der Regel bis Anfang Dezember vom Statistischen Landesamt veröffentlicht. Bis dahin liegt noch die genannte Steuerschätzung zu Grunde.

b)
Der Vermögenshaushalt wird sich nach aktuellem Stand mit den verbleibenden Rücklagen allein nicht finanzieren lassen. Bleibt entweder ein Verschieben von Investitionsmaßnahmen übrig oder eine weitere Kreditaufnahme. Ein zinsloser Förderkredit wird zum Ausgleich des Vermögenshaushalts allerdings nicht erhältlich sein.
Eingeplant ist momentan ein Kommunalkredit in Höhe von 2 Mio. €, grundsätzlich eher als „vorsorgliche“ Finanzierungsmöglichkeit. Bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres dürfte es wahrscheinlich bei einer Vorsorgemaßnahme bleiben und bei außerplanmäßigen Vorkommnissen wäre ein finanzieller Puffer vorhanden, der gegebenenfalls dann eingesetzt werden könnte.


4. Stellenplan

Der Stellenplan wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 09.11.2020 behandelt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Der Stellenplan liegt dieser Vorlage bei.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel zeigte dem Gremium die wesentlichen Positionen des Haushaltsplans 2021 auf. Der Stellenplan wurde zur Ansicht beigefügt. StR Florian Anzeneder fragte nach ob für das Projekt „Innen statt Außen“ die Bauleitplanungskosten berücksichtigt wurden. Sowohl diese Kosten, als auch die Summen für die Überprüfung der Nahverdichtung sind eingeplant. Bzgl. des BG Achldorf erklärte Günter Felkel, dass keine Erschließungskosten berücksichtigt werden müssen, da die Finanzierung und Planung mit Bayerngrund durchgeführt wird.

Datenstand vom 07.12.2020 18:13 Uhr