Beschluss über die Aufstellung eines Deckblattes zum Bebauungsplan "Freiung" - Freiung Deckblatt 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.11.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Um eine gute städtebauliche Gesamtlösung für die Freiung zu erhalten ist die Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplanes „Freiung“ mittels eines Deckblattes Nr. 1 erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freiung Deckblatt 1“ ist identisch zu seinem Grundbebauungsplan „Freiung“ und umfasst die FlNrn. 87, 83, 86/2, 86, 84 und 90/4 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr stellte fest, dass im vorliegenden Plan nur wenige Parkplätze eingezeichnet sind und bat darum, bestehende Parkplätze zu erhalten. Es soll Verhindert werden, dass nicht im öffentlichen Raum befindliche Parkplätze durch den Investor vermarktet werden können. StRin Geilersdorfer bittet darum den Investor dahingehend zu bewegen, leerstehende Tiefgaragenplätze von der Öffentlichkeit mitnutzen lassen zu können.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte dazu, dass in jedem Falle die Möglichkeit bestehen muss, zusätzliche Parkplätze bei Bedarf mieten zu können.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich beim vorliegenden Plan lediglich um eine Skizze handelt. Diese dient lediglich als Grundlage für den städtebaulichen Wettbewerb.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Freiung Deckblatt 1“ mit der Gebietsart „MU (urbanes Gebiet gem. §6a BauNVO) aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 87, 83, 86/2, 86, 84 und 90/4 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg (gemäß des in der Beschlussvorlage dargestellten Geltungsbereiches) mit einer Fläche von ca. 6.140 m².

Grundlage der weiteren Planungen ist die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 18.11.2020 ausgewählte Variante (siehe beiliegende Anlagen).

Alle im Rahmen der Bauleitplanung anfallenden Kosten für die Erstellung des Deckblattes, inkl. evtl. Grünordnungsplanung, Gutachten, etc., trägt der Antragsteller.

Die weiteren Bearbeitungsschritte erfolgen im Bau- und Umweltausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2020 18:13 Uhr