Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2020 - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2020 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Der Haushalt 2020 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der nächsten Stadtratssitzung vorgesehen.
       
  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2020 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2020

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
197.900
202.100
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
345.800
  85.300
Gesamthaushalt
543.700
287.400

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2020

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
29.500
36.100
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
14,91
17,86
Zuführungsbetrag zur Rücklage
23.700
40.000
Entnahme aus der Sonderrücklage
306.800
40.000

  1. Hinweise:
Die auffallendste Veränderung zuerst. Die extreme Steigerung der Vermögenshaushaltssumme begründet sich mit der geplanten Sondertilgung des städtischen Darlehens in Höhe von 306.775 €.
Nachdem sich der Einsatz der Rücklage für den Erweiterungsbau der Stiftung erübrigt hat, kann die Rückzahlung des Darlehens erfolgen. Geplant wäre eine komplette Sondertilgung. Näheres muss aber noch zu einem späteren Zeitpunkt in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Stadt und Stiftung geregelt werden.

Im Verwaltungshaushalt sind die (Miet-)Einnahmen relativ konstant. Bei den Ausgaben ist eher eine Steigerung zu erwarten.
Beim Ansatz für den Gebäudeunterhalt wird insbesondere darauf geachtet, dass das Stiftungsgebäude in einem wohnlichen und ansehnlichen Zustand erhalten bleibt. Das wachsende Alter des Gebäudes macht es allerdings auch notwendig, dass umfangreichere Erhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Neben den allgemeinen Aufwendungen muss insbesondere außen ein Holz-Renovierungsanstrich erfolgen. Dazu veranschlagt das Stadtbauamt in den nächsten 3 Jahren einen Ansatz von je 10.000 €.
Das komplette Treppengeländer ist nach den Vorgaben der Fa. ASID aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften zu erhöhen. Kosten etwa 3.700 €.
Vorgenommen werden soll auch ein schrittweiser Austausch der Flurbeleuchtungsstrahler, 2020 für ein Stockwerk mit Kosten von ca. 1.500 €.

Zum Vermögenshaushalt (Baumaßnahmen):
Die Sondertilgung des Darlehens ist oben bereits erläutert. Ansonsten besteht der Vermögenshaushalt lediglich aus einem pauschalen Vorsorgeansatz für mögliche bauliche Maßnahmen in Höhe von 10.000 €. Des Weiteren nur die finanzielle Abwicklung mit der Rücklagenzuführung und der ordentlichen Tilgung des bestehenden Förderdarlehens.

  1. Finanzplan 2019 – 2023
Die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2023 ist relativ überschaubar. Es werden keine größeren Veränderungen erwartet.
Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen.

Im Übrigen darf auf den Vorbericht verwiesen werden.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel hat die Haushaltsdaten ausführlich vorgestellt. Auf Nachfrage von StRin Angelika Stumpf erklärte er, dass es sich bei den aktuellen Wohnungen nicht um Sozialwohnungen handelt. Die Wohnungen sind laut Stiftungssatzung den älteren Vilsbiburger Mitbürgerinnen und Mitbürger vorbehalten. Ob ein weiterer Bedarf an Sozialwohnungen besteht, kann nicht abschließend geklärt werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2020 vorgelegten Haushaltsvorentwurf zur Kenntnis und verweist ihn
- mit folgenden Änderungen:
- ohne Änderungen
an den Stadtrat zur Beschlussfassung.
Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2020 11:57 Uhr