Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V., Skiclub Vilsbiburg e.V. und Golfclub Vilsbiburg e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 09.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.
Der Freistaat Bayern hat zwar 2020 seine Förderung mithilfe des „Sonderfonds Corona-Pandemie“ verdoppelt, also von 0,29 € auf 0,58 € je Mitgliedereinheit (ME), für die Zuschüsse der Stadt Vilsbiburg an die örtlichen Sportvereine sollte aber der einfache Grundbetrag maßgebend bleiben. Dem entsprechend wurden auch die nachfolgenden Berechnungen durchgeführt.

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:

1.)
Antrag vom 26.08.2020 von
TSV Vilsbiburg 1883 e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.07.2020; Bewilligung: 44.448,30 €;
Beantragt wird ein Zuschuss von der Stadt mit dem „einfachen“ Zuwendungsbetrag.
Berechnung: 76.635 ME x 0,29 € = 22.224,15 €.
Vorjahr: 21.133,17 €, gleich der staatlichen Förderung im Jahr 2019.


2.)
Antrag vom 04.08.2020 von
TSV Haarbach e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.07.2020; Bewilligung: 11.525,76 €;
Beantragt wird die Gewährung von Zuwendungen.
Berechnung: 19.872 ME x 0,29 € = 5.762,88 €.
Vorjahr: 5.705,46 €; gleich der staatlichen Förderung im Jahr 2019.


3.)
Antrag vom 15.07.2020 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.07.2020; Bewilligung: 5.481,00 €;
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Berechnung: 9.450 ME x 0,29 € = 2.740,50 €.
Vorjahr: 7.112,35 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Die staatliche Förderung wurde 2020 in Bezug auf den 1-fachen Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit (= 0,290 €) nicht verändert. Es wird daher empfohlen auch den städtischen Zuschuss nicht zu verändern.


4.)
Antrag vom 19.08.2020 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.07.2020; Bewilligung: 8.904,74 €;
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt.
Berechnung: 15.353 ME x 0,29 € = 4.452,37 €.
Vorjahr 3.996,20 €; gleich der staatlichen Förderung im Jahr 2019.


5.)
Antrag vom 06.08.2020 von
Golfclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.07.2020; Bewilligung: 1.233,66 €;
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt.
Berechnung: 2.127 ME x 0,29 € = 616,83 €.
Vorjahr: 477,34 €; gleich der staatlichen Förderung im Jahr 2019.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2020 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Vilsbiburg e.V.: 22.224,15 €,
TSV Haarbach e.V.: 5.762,88 €,
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 7.112,35 €,
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 4.452,37 €,
Golfclub Vilsbiburg e.V.: 616,83 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2020 10:57 Uhr