Antrag auf Baugenehmigung - Stadtplatz 3/Frontenhausener Str., FlNr. 3, Gem. Vilsbiburg - Errichtung einer Werbeanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Stellungnahme AB 32.1 Guggemos

Die zur Genehmigung ausstehenden Werbeanlagen werden als eine Gesamtansicht  mit den Maßen von 13,7 m und einer Höhe von 2,5 m gewertet. Dies entspricht einer Fläche von insgesamt  34,4 m².

Die Außenwerbung ist als wichtiger Bestandteil der Fassadengestaltung zu sehen und muss sich in jedem Fall der Architektur und dem Ortsbild unterordnen. Es soll verhindert werden, dass durch ein Übermaß an Außenwerbung die gewachsenen historischen Eigenheiten des Ensembles Vilsbiburg gestört werden, dass Werbeanlagen durch Größe, Gestalt, Farbwirkung und Häufigkeit im Widerspruch stehen zu den architektonischen, kunsthistorischen und städtebaulichen Besonderheiten des Stadtbildes.

Die geplante Werbeanlage wirkt sich negativ durch Lage und Größe auf Gebäude im Ensemblebereich, insbesondere auf den Stadtturm aus (Satzung über die Errichtung, Anbringung, Änderung und den Betrieb der Außenwerbung in der Stadt Vilsbiburg).


Stellungnahme AB 32 Eder
Gemäß der Satzung sind Werbeanlagen im geschützten Gebiet in Form von großflächigen Werbetafeln nicht zulässig (§4 Nr. 4).





Diskussionsverlauf

Dem aktuellen Antrag kann aus Sicht der Stadträte nicht zugestimmt werden, da es sich hierbei um einen zentralen Punkt mit Blick auf den Stadtturm handelt. Der aktuelle Zustand ist optisch unbefriedigend. Frau Stadträtin Koj und Herr Stadtrat Sarcher empfehlen zusammen mit Herrn Leidl eine Verbesserung mit dem Antragsteller abzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 14:40 Uhr