Antrag auf Baugenehmigung - Bergstraße 47, FlNr. 343/22, Gem. Vilsbiburg - Neubau MFH mit 9 WE


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg“ und „Kreuzweg D4 und D5“.

Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen:

Weiterhin bedarf es einer Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe bergseitig (max. 5m). Der Bauherr plant eine Wandhöhe von 5,85m bergseitig.


Berechnung der GRZ/ GFZ:


GRZ gem. Bebauungsplan: 0,4 (+ 50% Überschreitung = 0,6)

GFZ gem. Bebauungsplan: 0,7

Vollgeschosse:

Das Vorhaben weist zwei Vollgeschosse auf. Die beiden weiteren Obergeschosse sind keine Vollgeschosse. Maximal zugelassen sind zwei Vollgeschosse.

Wandhöhe talseitig:

Ebenso ist die Wandhöhe talseitig (max. 7,50m) eingehalten (6,18m).

Dachform und Dachneigung:

Satteldach mit 42° (gem. BPlan 35° - 48°)



Diskussionsverlauf

Stadtrat Anzeneder fragt, ob in diesem Gebiet bereits Befreiungen von dem Bebauungsplan erteilt wurden. Seitens der Stadtverwaltung wurde dieser Punkt vorab nicht geprüft und konnte nicht beantwortet werden. Fragen bezüglich Erschließung und Nachbarschaftsbeteiligung wurden vom Antragsteller beantwortet: Die Zufahrt erfolgt über die Bergstraße und ist über eine Grunddienstbarkeit für ein Geh- und gesichert. Außerdem wird eine der bestehenden Garagen abgerissen. Alle angrenzenden Nachbarn haben ihr Einverständnis durch Unterschrift  erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 14:40 Uhr