Am 02.03.2020 wurde ein Antrag von Anwohnern der Lichtenburger Straße auf Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h eingereicht.
Am 24.06.2020 waren Herr und Frau Maier, Frau König sowie StR Schwimmer im Rathaus und haben den Antrag nochmals mündlich formuliert.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass
- hier der Vilstalradweg entlang führt
- viele Kinder zur Schule fahren und gehen
- ausgelöst durch die Kiesgrube teilweise erheblicher LKW-Verkehr stattfindet und dadurch die Straße verschmutzt wird
- hauptsächlich LKW „zu schnell“ fahren und deshalb gefährlich ist
- durch parkende Autos eine Gefährdung der Radfahrer aber auch der Anwohner (ohne Gehweg) entsteht
Auf Grund dieser Vorsprache wurde ein erneuter Ortstermin mit der Polizei am 30.06.2020 um 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr abgehalten.
Im Zeitraum des Ortstermins wurden ca. 10 Radfahrer, ca. 10 Fußgänger, ca. 8 LKW und ca. 6 PKW festgestellt.
Schilderung der Straße: Die Lichtenburger Straße hat eine Straßenlänge von der Einmündung aus der Frauensattlinger Straße bis zur Einmündung zum Geh- und Radweg Richtung Frontenhausener Straße von ca. 325 m lang. Ab der Frauensattlinger Straße bis zur HsNr. 12 und ab der HsNr. 12 weist die Straße einen nahezu geraden Verlauf auf. Im Bereich der HsNr. 12 befindet sich eine Kurve. Stadtauswärts befindet sich einseitig links ein Gehweg. Der Straßenzug ist beleuchtet.
Im Bereich ab der HsNr. 12, stadteinwärts, parken Fahrzeuge. Für den restlichen Straßenverlauf besteht ein eingeschränktes Halteverbot. Die Ein-/Ausfahrt des Geh- und Radweges in die Lichtenburger Straße ist übersichtlich.
Sachverhalt: Im Jahr 2015 wurde der gleiche Antrag wie oben von Herrn Wolfgang Schwimmer schon einmal beantragt. Bei der damaligen Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet wird. Hinsichtlich der Fußgänger, die aus dem angrenzenden Wald auf die Fahrbahn treten können, wurde das Verkehrszeichen 133 (Fußgänger) für den ortsauswärtsfahrenden Verkehr aufgestellt. Das Verkehrszeichen wurde im Juni 2015 aufgestellt und warnt den Fahrverkehr vor Personen, die unverhofft auf die Fahrbahn gehen könnten.
Erneute Beurteilung der Sach-/Rechtslage: Auf Grund des erneuten Antrags wurde die Verkehrssituation nochmals geprüft. Das Verkehrsaufkommen, sowie die gefahrene Geschwindigkeit wurde mittels Statistikgerät in beide Fahrtrichtungen im Bereich Bus-Maier ermittelt. Da es den Anwohnern in erster Linie um den Schwerverkehr geht, wurde die Auswertung dahingehend geprüft. Für die Erhebung von z.B. verkehrsrechtlichen Anordnungen, Straßenplanungen usw. wird der „V85-Wert“ als Grundlage herangezogen. Hierbei wird festgestellt, wie schnell 85 % der gemessenen Fahrzeuge fahren. Der V85-Wert für der LKW´s liegt stadteinwärts bei 55 km/h und stadtauswärts bei 56 km/h. Der V85-Wert ist zwar grundsätzlich nicht auffällig, da es sich aber um Schwerverkehr handelt, kann hier die Geschwindigkeit als „nicht angepasst“ eingestuft werden.
Da die Lichtenburger Straße im Bereich der HsNr. 12 eine Kurve macht, in der Fahrzeuge parken, ist hier durch den LKW-Verkehr in beide Richtungen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen, weil das Sichtverhältnis zueinander nicht oder erst sehr spät gegeben ist. Aus diesem Grund soll das bestehende Parkverbot (Z 286) im Bereich HsNr. 19 weiter Richtung Frauensattlinger Straße versetzt werden. Dadurch wird erreicht, dass das Sichtverhältnis zueinander früher gegeben ist. Außerdem soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrzeuge über 3,5t auf 30 km/h ab der Frauensattlinger Str. bis zum Ortsende in beide Richtungen aufgestellt werden.
Damit soll erreicht werden, dass im Kurvenbereich und anschließend im einseitig bebauten Teilbereich der Lichtenburger Straße mehr Sicherheit besteht. In den letzten 10 Jahren waren zwei Unfälle, die aber nicht auf Grund der gefahrenen Geschwindigkeit geschehen sind.
Die getroffene Maßnahme ist mit der Polizei Vilsbiburg und dem LRA Landshut (Aufsichtsbehörde) besprochen und rechtlich abgestimmt.