Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut im April 2019 (Herr Staudenhöchtl und Herr Valenta) hat sich folgendes ergeben:
Tattendorf wird als im Zusammenhang bebauter Ortsteil eingestuft, wodurch sich eine Bebauung nach §34 BauGB richtet. Der Umgrenzungsbereich des Innenbereichs ergibt sich aus folgendem Plan. Die Stadt Vilsbiburg schließt sich dieser Auffassung an.
Die Grenzen orientieren sich an den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses und sind klar definiert. Vorhaben innerhalb der Grenze sind nach §34 BauGB zu werten, Vorhaben außerhalb nach §35 BauGB (siehe auch: formlose Bauanfrage im April 2020).
Das geplante Vorhaben „Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und Sanierung des EG und OG“ befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Die Erschließung ist gesichert.
Das Gebäude wird in seiner Kubatur nicht verändert. Hinsichtlich der äußeren Erscheinung werden Außentreppen angebracht und neue Türen eingebaut.
Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Nach der Sanierung und dem Ausbau des Dachgeschosses sind im Gebäude neun Wohnungen vorhanden.
Wohnung 1: 96,018 m² 1 Stellplatz
Wohnung 2: 113,408 m² 2 Stellplätze
Wohnung 3: 64,213 m² 1 Stellplatz
Wohnung 4: 59,975 m² 1 Stellplatz
Wohnung 5: 14,607 m² 1 Stellplatz
Wohnung 6: 15,66 m² 1 Stellplatz
Wohnung 7: 19,692 m² 1 Stellplatz
Wohnung 8: 14,607 m² 1 Stellplatz
Es sind neun Stellplätze nachzuweisen. Neun Stellplätze werden auf dem Grundstück errichtet.