Umbau der alten Kläranlage Seyboldsdorf Süd zum Regenrückhaltebecken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Entsorgung des Klärschlammes war vorgesehen, dass diese von der Kläranlage Vilsbiburg übernommen und ausgeführt wird. Die Entsorgung des Klärschlammes zeichnete sich im Laufe der Zeit jedoch für schwierig und vor allem mit sehr hohen Kosten ab, da die vorher durchgeführten Laboruntersuchungen erhöhte Werte festgestellt haben.

Durch das Ingenieurbüro Sehlhoff wurde nach Absprache mit dem Sachgebiet Tiefbau, Verkehr, Gewässer eine Alternative erarbeitet, die auf eine teure Entsorgung des Klärschlammes verzichtet und diesen auf der Anlage in einem Teil des Regenrückhaltebecken (RRB), wie im beiliegenden Dokument dargestellt, belässt.

Das Ingenieurbüro Sehlhoff wird die zusätzlichen Leistungen und Massen für den geänderten Umbau ermitteln und diese an das Stadtbauamt weiterleiten. Der Auftragnehmer (Firma Breiteneicher GmbH) wird für diese zusätzlichen Leistungen einen Nachtrag zur Genehmigung vorlegen.

Für alle anderen notwendigen Leistungen aus dem 2018 beauftragten Leistungsverzeichnis wird der Auftragnehmer wegen der gestiegenen Lohn-, Geräte- und Materialkosten Zuschläge ermitteln und diese ebenfalls zur Genehmigung vorlegen.

Die Nutzung der dauerhaft aufgestauten Fläche im RRB ist aus wasserrechtlichen Gründen nur durch hohen Aufwand und somit hohem Kostenaufwand realisierbar. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut und das Stadtbauamt Vilsbiburg weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der angeschlossenen Mischwasserentlastung in das RRB das Betreten der betriebstechnischen Anlage nicht erlaubt ist.

Diskussionsverlauf

Hr. Vilser vom Wasserwirtschaftsamt Landshut nahm an der Sitzung teil. Er wies nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine betriebstechnische Anlage handelt, welche nur durch Befugte zu betreten ist. Die Einzäunung eines Teilbereichs des ehemaligen Klärbeckens würde deshalb grundsätzlich empfohlen.

Hr. Franke, Leiter der Kläranlage informierte, dass durch die vorgestellte Lösung die externen Entsorgungskosten in Höhe von ca. 75.000,00€ nicht anfallen.

Hr. Hiller erkundigte sich über die zusätzlich örtlich anfallenden Umbaukosten. Hr. Franke teilte mit, dass diese noch zu ermitteln sind, aber wesentlich geringer als die Entsorgungskosten in Höhe von 75.000,00€ ausfallen werden.
 

Beschluss

Der Bau und Umweltausschuss stimmt den vorgestellten Planungen zu. Das Rückhaltebecken wird ohne Dauerstauebene ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.10.2020 11:56 Uhr