Antrag auf Baugenehmigung - Im Burger Feld 51, FlNr. 980/12, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Stützmauer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherren haben eine Stützmauer auf dem Grundstück FlNr. 980/12 errichtet. Diese Stützmauer wurde entgegen der Regelungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet. Bei einer Baukontrolle durch das Landratsamt Landshut wurde der Verstoß festgestellt.

Um nun im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, wurde der Bauantrag eingereicht.  
 


Das Vorhaben bedarf folgender Befreiung:
  • Stützmauern sind bis zu einer Gesamthöhe von max. 2m zulässig

Talseitig gemessen ab natürlichem Gelände hat die Stützmauer an der tiefsten Stelle eine Höhe von 2,80m.

Der Bauherr führt zur Begründung folgendes aus:


Die betroffene Nachbarin hat die Bauvorlage (noch) NICHT unterschrieben.

Nachtrag 12.10.2020:

Der Nachbar der FlNr. 992/1 hat die Bauvorlage unter der Voraussetzung, dass der Bebauungsplan und die Bayerische Bauordnung eigehalten werden unterschrieben. Insofern liegt hier keine Zustimmung des Nachbarn vor.

Ein Rückbau auf bebauungsplankonforme Zustände (u.a. Entfernen einer Steinreihe und Abtragung des Geländes) würde im Idealfall laut Kostenschätzung einer Baufirma 23.562,50€ kosten. Dies ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beachten.

Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob durch die Erteilung der Befreiung die Grundzüge der Planung berührt und die nachbarlichen Belange in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.

Diskussionsverlauf

Der Antragssteller wird darauf hingewiesen, den 3 Meter Grundstückstreifen zur Nachbarin ansprechend zu pflegen, zu gestalten und zu bepflanzen. Falls hierfür geringe Anböschungen erforderlich sind, stimmt der Bau- und Umweltausschuss diesen hiermit zu.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses machen darauf aufmerksam, dass die Anforderungen der Bebauungspläne grundsätzlich verpflichtend sind. Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Sonderfall, dem nur ausnahmsweise zugestimmt wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben und den beantragten Ausnahmen zum Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2020 11:56 Uhr