Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines EFH mit PKW Doppelgarage und eines Nebengebäudes und Freisitz - Nähe Tattendorfer Str./ Schloßsstraße, FlNr. 1863/13+1814, Gem. Haarbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen des Vorbescheides soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.


Das Grundstück ist nicht beim Landratsamt als Bauland erfasst (Bodenrichtwerte für Bauland). Diese Bodenrichtwerte dienen meist recht gut zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.


Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach §35 Abs. 2 BauGB. Demnach sind sonstige Vorhaben nur zulässig, wenn die in Abs. 3 genannten Belange (nicht abschließend) nicht beeinträchtigt werden.

Das Wohngebäude ist nah an der bestehenden Siedlungsstruktur angesiedelt, wodurch eine Bebaubarkeit des Grundstücks bejaht werden kann.

Es wird vorgeschlagen, für den Bauantrag einen Freiflächengestaltungsplan zu fordern, der eine Begrünung zur Abrundung der Siedlungsstruktur vorsieht (nach Norden nicht erforderlich, da hier ein allgemeines Wohngebiet bezeichnet ist). Das Vorhaben schließt an ein durch den Flächennutzungsplan festgelegtes Dauergrünland an, wodurch die Begrünung im Osten erforderlich wird.



Die Erschließung ist über eine bereits bestehende Zufahrt gesichert.

Diskussionsverlauf

StRin Geilersdorfer regt an,  eine Wegeverbindung zwischen Tattendorfer Straße und Schlossstraße (Richtung neues Baugebiet) zu schaffen. Dies könnte bei einer möglichen Bauleitplanung berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.
Weiterhin wird ein Freiflächengestaltungsplan gefordert, der eine Begrünung zur Abrundung der Siedlungsstruktur im Osten des Grundstücks vorsieht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2020 09:49 Uhr