Grundsatzentscheidung - Errichtung einer Garage mit Blechdacheindeckung statt Grün- bzw. Kiesdach - Im Burger Feld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Burger Feld“ setzt folgende Gestaltungsvorschrift für die Garagendächer fest:

Garagen sind zwingend mit einem Flachdach zu bauen. Neben dem Gründach sind auch Kiesdächer zulässig.

Nun wurden im Baugebiet auch andere Dacheindeckungen für die Garagen verwendet – insbesondere Blecheindeckungen.

Die Befreiung ist ein Instrument zur Lösung von Konflikten zwischen der gerechten Behandlung eines konkreten, von der Regel abweichenden Sonderfalls und einer abstrakten Festsetzung im Bebauungsplan. Entsteht das Bedürfnis für eine Befreiung in mehr als nur unwesentlicher Hinsicht nicht mehr im Einzel-, sondern im Regelfall, sind entweder die Voraussetzungen für eine Änderung oder die für die Unwirksamkeit bzw. Funktionslosigkeit des Bebauungsplans gegeben.

Die Festsetzung der Dacheindeckung hat mitunter folgenden Grund, gem. Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan:

„…Sämtliche Garagen sind mit Grün- oder Kiesdach herzustellen. Hierdurch wird bereits ein wesentlicher Beitrag zum Rückhalt von Oberflächenwasser geleistet…“.

Beschluss

Die Erteilung einer Befreiung von der Art der Dacheindeckung wird nicht zugestimmt. Die Dacheindeckung der Garagen hat als Flachdach mit einem Gründach oder einem Kiesdach zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.12.2020 09:47 Uhr