Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Wohnhauses mit Garage - Im Burger Feld 35, FlNr. 980/19, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“.

Im Rahmen des Vorbescheids ist über folgende Fragen zu entscheiden:

  1. Kann dem Bauherren mit der Drehung des Wohnhauses ein positiver Bescheid in Aussicht gestellt werden?

  1. Kann dem Bauherren mit der Platzierung der Garage im Nord-Osten ein positiver Bescheid in Aussicht gestellt werden?


Die Teilfläche auf der laut Bebauungsplan Leitungsrechte verlaufen wurde vom Nachbarn erworben.

Zu 1:
Mit der Drehung des Gebäudes ist der Grundzug der Planung zwar berührt, aber das Festhalten an den Regelungen des Bebauungsplanes würde bedeuten, dass der Bauherr das Grundstück nicht gemäß dem Bebauungsplan bebauen könnte. Wenn er sich an die Regelungen des Bebauungsplanes hält, würde die Abstandsfläche auf dem Grundstück des Nachbarn liegen. Damit liegt hier eine atypische Situation vor, die eine Befreiung für diesen Einzelfall möglich macht. Auch städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Die Firstrichtungen der Bestandsbebauung verlaufen in dieselbe Richtung.  

Zu 2:
Die geplante Platzierung der Garage wird dadurch ebenfalls befreit. Bei der Drehung des Gebäudes kann diese dann auch nicht mehr entsprechend den Regelungen des Bebauungsplanes ausgeführt werden.

Festzuhalten ist, dass es sich hier nicht um einen reinen Wunsch handelt, sondern die Abweichung in diesem atypischen Fall sogar erforderlich ist, da sonst der Bauherr das Grundstück nicht entsprechend den Regelungen des Bebauungsplanes bebauen kann.





Diskussionsverlauf

Es wird festgehalten, dass es sich hier um einen besonderen Fall handelt. Die Drehung des Hauses beruht auf einem atypischen Fall, um die Bebauung des Grundstückes zu ermöglichen. Es passt sich auch an die nähere Umgebung an, da das Grundstück am Ende des Bebauungsplanes liegt und sich mit der geplanten Firstrichtung in die Bestandsbebauung einfügt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2020 09:47 Uhr