Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW Garage - Nähe Kapellenweg, FlNr. 1816/85, Gem. Haarbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.12.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Ellersberg“.


Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erforderlich:

  • Überschreitung der Wandhöhe des Wohnhauses (6,49m + 0,67m Gelände; zulässig: 5m talseitig ab natürlichem Gelände)
  • Änderung der Dachneigung auf 18° (zulässig: 35° - 42°)
  • Dacheindeckung in anthrazit (zulässig: rote Tönung)
  • Überschreiung der GRZ: GRZ 0,3 (zulässig: 0,25)
  • Überschreitung der Baugrenze

Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und widersprechen den Grundzügen nicht. In der Einzelfallbetrachtung handelt es sich bei dem Grundstück zwar ursprünglich erstmal nicht um ein Baugrundstück. Jedoch ist es im Bebauungsplan integriert und damit gelten hierfür auch die Festsetzungen.

Im Bebauungsplan ist eine ca. 7m breite Anpflanzfläche für Bäume und Sträucher als Ortseingrünung und Pufferfläche zur Landwirtschaft (Festsetzung Nr. 7.3) festgesetzt worden.
Diese Begrünung ist jedoch hinfällig geworden, da die Bereiche nun im Zuge der Nachverdichtung bereits bebaut bzw. überplant wurden. Ein Festhalten an der Regelung würde daher zu einer unbeabsichtigten Härte führen.





Alle Nachbarn wurden nachweislich beteiligt, jedoch hat ein Nachbar die Bauvorlage nicht unterschrieben.

Die Erschließung ist rechtlich gesichert. Sie führt von der öffentlichen Straße über einen Privatweg zur geplanten baulichen Anlage. Entsprechende Dienstbarkeiten und Nachweise wurden vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Auf Grund der Größe des Baukörpers entstand die Frage, ob hier eine gewerbliche Nutzung geplant sei. In der beantragten Baugenehmigung wird ein Einfamilienhaus mit zwei Büros und eine Garage mit Geräte geplant. Von einer gewerblichen Nutzung ist nicht die Rede. Das Vorhaben beschreibt die Art der baulichen Nutzung als eine Wohnnutzung. Sollte hier die Nutzung geändert werden, so ist dies wieder gesondert zu beantragen.

In der Sitzung wurde noch ergänzt, dass die Nachbarunterschriften für zwei angrenzende Flurnummern nicht geleistet wurden. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2020 09:47 Uhr