Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Kanalbau in Achldorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Anlässlich des Baus der neuen KiTa in Achldorf ist ein Teil des Kanals für den künftigen Bauabschnitt II im Baugebiet Achldorf im Voraus zu erstellen.
Dies wurde erst im Laufe der Planungen ersichtlich, so dass für die Kanalbaumaßnahme keine Haushaltsmittel für 2017 angemeldet wurden. Die Ausführung ist jedoch zwingend noch im Jahr 2017 notwendig. Die technische Ausführung und die Kostensituation wird in der Sitzung vorgestellt.

Haushaltsrechtlich handelt es sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe. Diese ist nur zulässig, wenn die Maßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar und ihre Deckung im gleichen Haushaltsjahr gewährleistet ist. Bei der vorliegenden finanziellen Größenordnung ist die Ausgabe als nicht erheblich einzuordnen. In Bauangelegenheiten beschließt, bzw. genehmigt diese außerplanmäßige Ausgabe daher der Bau- und Umweltausschuss.
Auf die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit braucht nicht näher eingegangen zu werden. Die Maßnahme ist zwingend notwendig und nicht nur wünschenswert. Eine Ausführung in einem späteren Haushaltsjahr kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht hingenommen werden.
Als Deckungsmöglichkeit kämen vorrangig Einsparungen und Kürzungen bei anderen Maßnahmen in Betracht, zudem auch außerplanmäßige Mehreinnahmen.
Im Vermögenshaushalt des Unterabschnitts 7000 (Abwasserbeseitigung) stehen einschließlich der Haushaltsausgabereste im Jahr 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 5.498.900 € zur Verfügung. Einsparungen bei konkreten Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch nicht vorhergesagt werden, erfahrungsgemäß werden aber auch nicht alle Ansätze verbraucht.
Als Deckungsvorschlag kann daher der vorhandene Deckungsvermerk § 18 Abs. 3 KommHV im Unterabschnitt 7000 angegeben werden.

Beschluss

Die außerplanmäßige Ausgabe für den beschriebenen Teilabschnitt des Kanals im Baugebiet Achldorf, BA II wird genehmigt. Die Deckung erfolgt über die Gesamtinvestitionssumme im Unterabschnitt 7000. Die Verwaltung wird beauftragt die Einhaltung der finanziellen Deckung zu überwachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:21 Uhr