Baugebiet Burger Feld, Reihenhausparzelle 1 - Reservierung für eine Baugesellschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 18.10.2016 beschlossen, dass die Reihenhausgrundstücke (Parzelle 1) im Baugebiet Burger Feld an Bewerber verkauft werden, die von einer Baugesellschaft vorgeschlagen werden. Mehreren Baugesellschaften soll dieses Angebot gemacht werden. Die Grundstücke werden direkt an die privaten Bewerber verkauft, die von der Baugesellschaft das Reihenhaus bauen lassen. Die Vergabekriterien müssen erfüllt sein. Diejenige Baugesellschaft, die als erste drei Bewerber benennen kann, bekommt den Zuschlag.

Die Verwaltung hat neun Baugesellschaften, die in Vilsbiburg tätig sind, angeschrieben. Vier haben Vorschläge zur Bebauung eingereicht:
  • Baumgartner Wohnbau, Vilsbiburg,
  • Bauträger Schaumeier, Velden,
  • Baufirma Wimmer, Hasam
  • Fa. Thalhammer, Vilsbiburg.

Die Fa. Baumgartner Wohnbau möchte abweichend vom Bebauungsplan zwei Doppelhäuser auf dem Grundstück errichten.

Die Fa. Bauträger Schaumeier möchte anstelle von drei fünf Reihenhäuser auf dem Grundstück errichten.

Die Baufirma Wimmer und die Fa. Thalhammer haben Vorschläge eingereicht, die dem Bebauungsplan entsprechen; die Fa. Wimmer als Alternative einen Vorschlag zur Bebauung mit zwei Doppelhäusern.

Die Bebauungsvorschläge liegen bei. Übereinstimmende Aussage der vier Bewerber: Das Grundstück ist für drei Reihenhäuser zu groß und zu teuer.

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Entscheidung gebeten, ob die Bebauung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen soll oder ob alternative Bebauungen (zwei Doppelhäuser) zugelassen werden.

Des Weiteren wird von der Verwaltung als problematisch angesehen, wenn diejenige Baugesellschaft, die als erste die Käufer benennen kann, den Zuschlag erhält. Alle Firmen hätten dann den großen Aufwand, die Planungen verkaufsfertig zu erstellen, den Kaufpreis zu kalkulieren und die Gebäude zu bewerben, und das Risiko, nicht zum Zug zu kommen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Parzelle für eine Baugesellschaft (oder auch für zwei für je ein Doppelhaus) für eine bestimmte Zeit – z. B. bis 31.12.2017 – zu reservieren.

Beschluss

Eine Änderung des Bebauungsplanes „Burger Feld“ dahingehend, dass auf der Parzelle 1 zwei Doppelhäuser errichtet werden dürfen, wird in Aussicht gestellt.

Die Firmen Thalhammer und Schaumeier sind auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Wenn alle Vorschläge der Baugesellschaften vorliegen, werden eine oder zwei Baugesellschaften ausgewählt, für die die Parzelle 1 reserviert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.01.2018 13:21 Uhr