Es wird auf das in der Anlage beigefügte Schreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Verbindung der Garage mit dem Haus
Der Bebauungsplan „Burger Feld“ ist klar durch Baulinien und Baugrenzen geprägt. Wie bereits in mehreren Beschlüssen zu Bauanfragen und Bauanträgen beschrieben, soll dies einer geordneten städtebaulichen Struktur dienen.
Zweck der Befreiung ist es, bestimmten Fallgestaltungen Rechnung zu tragen, die bis zum Erlass des Bebauungsplanes nicht oder nicht so vorhersehbar waren, um grundstücksbezogene Nachteile ausgleichen zu können. Die Festsetzungen sind für das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich strikt verbindlich. Da Baugenehmigungen grundstücksbezogen sind, können Besonderheiten in der Person des Bauherren nicht berücksichtigt werden, solange sie keine Auswirkungen auf das Grundstück haben.
Mit Grundsatzbeschluss vom 07.11.2016, erweitert für Terrassenüberdachungen und Kellertreppen mit Beschluss vom 13.02.2017, hat der Bau- und Umweltausschuss für bestimmte Fallgestaltungen einer Befreiung zugestimmt. Diese betrifft auch das Vordach zwischen Garage und Baukörper.
Eine Verbindung zwischen Garage und Wohnraumkörper kann daher schon geschaffen werden, allerdings muss der Abstand zwischen den beiden Baukörpern weiterhin deutlich spürbar sein, der „Gang“ darf nicht verschlossen werden (Dacheindeckung idealerweise in einer Glas/Stahl Konstruktion) und der offene Charakter muss aufrecht erhalten werden.
Dies alles ist bei der beantragten Verbindung der Garage mit dem Haus nicht gegeben.
2. Satteldach anstatt Flachdach für die Garage
Durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform der Garage wären die Grundzüge der Planung berührt. Die Grundzüge der Planung bilden die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrunde liegende und in ihnen zum Ausdruck kommende planerische Konzeption. Die Festsetzung der Dachgestaltung ist wesentlicher Bestandteil der geordneten städtebaulichen Struktur, die der Bebauungsplan vermitteln soll.
Hinweis:
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan in seinen Regelungen und Festsetzungen strikt verbindlich ist. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In diesem Zug werden die Einwendungen, Wünsche und Anregungen untereinander abgewogen.