Bauantrag - Helmut Gaube, Steindlgasse 3, FlNr. 211/3, Gem. Vilsbiburg - Errichtung einer beweglichen Photovoltaikanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö 8

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine bewegliche Photovoltaikanlage errichten („smartflowerTM POP“).
Die Anlage ist in zwei Achsen beweglich. Der Solarmodulfächer folgt kontinuierlich der Sonne und stellt sich immer in einem 90° Winkel zu ihr auf.

Bei Nichtbetrieb hat sie eine Größe von 2,05m x 2,05m x 2,66m. Im Betrieb bei voller Elevation erreicht sie eine Höhe von 4,82m und eine Breite von 4,74m (entspricht ebenso dem Durchmesser bei 360° Schwenk).

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Energiegewinnungsanlagen sind mit einer Höhe bis zu 3m und einer Gesamtlänge bis zu 9m grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. aa. BayBO). Da die Anlage allerdings im Betrieb eine Höhe von bis zu 4,82m erreichen kann, bedarf sie einer Genehmigung.

Seitens der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:23 Uhr