Bauantrag - Christoph Essler, Maybachstraße 19, FlNr. 25/136, Gem. Gaindorf - Neubau einer gewerblichen Leichtbauhalle
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr begehrt die Errichtung einer gewerblichen Leichtbauhalle für seinen Handwerksbetrieb.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Industriestraße“ und hält bis auf die Festsetzung bzgl. der Baugrenze alle Vorgaben ein.
Der Bauherr gibt an, dass die Flurstücke abweichend zum Bebauungsplan aufgeteilt wurden, wodurch sich eine andere Geometrie des Grundstückes ergab. Um das Grundstück optimal ausnutzen zu können, wurde das Gebäude gedreht.
Durch die neue Anordnung und Teilung der Flurstücke wurde im nördlichen Bereich des Grundstückes ein Teil der möglichen Baufläche gekappt.
Der beantragten Befreiung kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt werden, wird aber seitens der Verwaltung immer noch kritisch gesehen. Würde der Baukörper um 90° gedreht werden, könnte die Baugrenze noch eingehalten werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2018 13:23 Uhr