Bauantrag - Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG, Frontenhausener Str. 92A, FlNr. 1885/5, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines Sichtschutzzauns


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Fa. Lidl Vertriebs-GmbH & Co KG möchte im südlichen Bereich des Grundstückes einen Sichtschutzzaun errichten. Dieser erreicht mit Sockel eine Höhe von ca. 3,50m auf eine Länge von 28,00m.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „SO Einzelhandel und GE an der Frontenhausener Straße“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Der Sichtschutzzaun wird außerhalb der Baugrenzen errichtet.
Die Befreiung von den Baugrenzen des Bebauungsplanes ist allerdings notwendig, um die angrenzenden Nachbarn vor störenden Lichtemissionen zu bewahren.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Hinweis: Bei der Materialität des Sichtschutzzauns sollte eine Holzwand angestrebt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:23 Uhr