Bauantrag - Markus Thun, Arberstraße, FlNr. 305/142, Gem. Vilsbiburg - Neubau EFH mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Grundsätzlich ist zunächst auf den Beschluss vom 13.02.2017 zu verweisen.

Der Bauherr hat den Aufbau über der Garage aus den Planzeichnungen entfernt und unterschreitet nun die geforderte Traufhöhe von 2,50 m (2,40 m).

Im endgültigen Plan ist allerdings die Staubereichszone vor der Garage nicht eingehalten. Laut der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg sind im Vorgartenbereich (Bereich zwischen Straßenkante und Gebäudewand) Garagen unzulässig, es sei denn der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich Garagen ausdrücklich vor. Der Bebauungsplan sieht für diesen Bereich keine Garagen vor. Der Bauherr benötigt daher eine Befreiung von § 6 Abs. 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg.
Gemäß § 2 der Garagen- und Stellplatzverordnung müssen zwischen Garagen und öffentlicher Verkehrsfläche Zu- und Abfahrten von mindestens 3m vorhanden sein. Dieser gesetzlich erforderliche Mindestabstand ist bei diesem Vorhaben eingehalten, wodurch eine Befreiung von der Stellplatzsatzung erteilt werden kann.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:23 Uhr