Bauantrag - Ayfer Amel, Obere Stadt 14, FlNr. 101, Gem. Vilsbiburg - Fassadenänderung sowie Teilanhebung des Dachstuhls


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte die Fassade des Gebäudes ändern und einen Teil des Dachstuhls im rückwärtigen Bereich des Gebäudes anheben.

Die Anhebung beläuft sich von 5,70m auf 7,20m. Um den Brandschutz zu gewährleisten, wird die Außenwand auf 7,90m erhöht. Insgesamt erreicht das Gebäude damit eine rückwärtige Firsthöhe von 8,80m.

Das Vorhaben wurde vorab mit der Fachstelle des Denkmalschutzes besprochen. Die Anhebung des Dachstuhls dürfe von der Straßenseite aus nicht einsehbar sein. Gemäß der Planunterlagen ist dies auch nicht der Fall, lediglich die erforderlichen Brandwände sind um etwa 0,40m vom Straßenraum einsehbar. Das Gebäude selbst unterliegt keinem Denkmalschutz, allerdings befindet es sich im Bereich des Ensembleschutzes der Stadt Vilsbiburg. Die der Straße zugewandte Fassade wird durch das Vorhaben verbessert. Das Schaufenster wird zurückgebaut und durch zwei Sprossenfenster und eine Türe ersetzt.
Die Nutzung des Gebäudes bleibt im Wesentlichen bestehen. Lediglich im Dachgeschoss wird ein Wohnraum (Kind) mit Flur und im Erdgeschoss ein kleiner Raum für die Mülltonnen errichtet. Durch die Sanierung wird ebenfalls die Raumaufteilung etwas geändert.

Durch die Änderungen wird ebenfalls kein weiterer Stellplatzbedarf ausgelöst, da sich keine andere Nutzung ergibt. Durch die Errichtung eines Kinderzimmers, die als einzige Nutzung neu hinzugekommen ist, wird die vorhandene Wohnung zwar um 20,09m² vergrößert, bleibt allerdings mit insgesamt 75,49m² Wohnfläche unter 100m² und löst daher keinen weiteren Stellplatz aus. Es gilt daher der Bestandsschutz.

Hinweis: Für die Brandschutzwand sollte eine Alternative gefunden werden, sodass diese nicht übersteht.

Das Einvernehmen kann seitens der Verwaltung erteilt werden.   

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Hinweis: Für die Brandschutzwand sollte eine Alternative gefunden werden, sodass diese nicht übersteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:23 Uhr