Bauantrag - Erwin und Sabine Geitz, Untersbergstr. 1, FlNr. 247/5, Gem. Wolferding - Neubau eines EFH mit Doppelgarage, Tektur


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 05.10.2016 wurde den Bauherren bereits das Einvernehmen zu o.g. Vorhaben mitsamt den Befreiungen erteilt (Abweichende Dacheindeckung des Wohnhauses, Abweichende Garagendachgestaltung und größere Aufschüttungshöhe). Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 25.10.2016 das Vorhaben genehmigt.

Nun haben die Bauherren noch eine Tektur eingereicht.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Bauherren planen eine weitere Wohnung im Obergeschoss des Wohnhauses. In der ersten Planung wurden die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Höhe des Dachgeschosses eingehalten. Dadurch ist aber die Bewohnbarkeit des Obergeschosses auf Grund der entstehenden Dachschrägen eingeschränkt. Daraufhin entstand die nun eingereichte Tektur.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Achldorf“ und benötigt folgende weitere Befreiungen:

1. Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.1.5.1 – Die Hälfte der Grundfläche des Dachgeschosses darf eine Höhe von 2,30m nicht überschreiten

2. Befreiung von der Geschossigkeit, Festsetzung Nr. 2.1.2 – Zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze, geplant: drei Vollgeschosse

3. Befreiung von der festgesetzten Dachneigung, Festsetzung Nr. 3.1.1 – Zulässige Dachneigung 27° - 50°, geplant: 20°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

Gemäß der ursprünglichen Planung erreichte das Gebäude eine Wandhöhe von 4,05m und eine Firsthöhe von 6,62m. Mit der eingereichten Tekturplanung wird das Gebäude zukünftig eine Wandhöhe von 5,05m und eine Firsthöhe von 6,80m erreichen. Die Höhenentwicklung wäre durch die Erteilung der Befreiungen nur minimal beeinträchtigt.
Da im Gebiet bereits mehrfach Befreiungen erteilt wurden kann seitens der Verwaltung den Befreiungen zugestimmt werden, wird aber dennoch kritisch gesehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.01.2018 13:23 Uhr