Bauantrag - Diana und Leonard Dobos, Obere Stadt 5, FlNr. 57/0, Gem. Vilsbiburg - Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte das Gebäude „Obere Stadt 5“ in seiner Nutzung ändern. Dabei wird der Grundriss des Gebäudes nicht geändert.
Bestand:
EG Laden
1.OG Wohnung
2.OG Wohnung (hierzu existieren Bestandspläne aus dem Jahr 1949, die eine
Wohnung vermuten lassen)
Geplant:
EG Laden
1.OG Schank- und Speisewirtschaft
2.OG Wohnung
Die Nutzungsänderung fügt sich hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Erdgeschoss und 2.OG bleiben in der genehmigten Nutzung erhalten und lösen damit keine neue Stellplatzpflicht aus.
Die Änderung der Wohnung in eine Schank- und Speisewirtschaft erfordert die Schaffung von Stellplätzen. Für die Bestandswohnung im 1.OG wurden keine Stellplätze gefordert wodurch für die neue Nutzung keine vorhandenen Stellplätze angerechnet werden können.
Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg ist je 10m² Nettogastraumfläche ein Stellplatz zu schaffen. Die geplante Nettogastraumfläche beträgt 35,38m². Da hier je volle 10m² ein Stellplatz zu erstellen ist, erfordert das Vorhaben drei neue Stellplätze. Diese können nicht auf dem Grundstück oder der näheren Umgebung nachgewiesen werden, wodurch sie vom Bauherren für 4.100€ je Stellplatz abzulösen sind (insgesamt 12.300€).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg abzulösen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2018 13:23 Uhr