Baugebiet Burger Feld, Reihenhausparzelle 1 - Reservierung für eine Baugesellschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.05.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorgang: Beratung in der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.04.2017

In der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 05.04.2017 wurde beschlossen, dass eine Änderung des Bebauungsplanes dahingehend, dass auf der Parzelle 1 zwei Doppelhäuser errichtet werden dürfen, in Aussicht gestellt wird.

Die Firmen Schaumeier und Thalhammer wurden auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die Fa. Schaumeier hat innerhalb der gesetzten Frist Bebauungsvorschläge vorgelegt, die Fa. Thalhammer nicht. Es liegen jetzt folgende Vorschläge vor:

  • Baumgartner Wohnbau, Vilsbiburg: ein Vorschlag (Bebauung mit zwei Doppelhäusern),

  • Bauträger Schaumeier, Velden:           drei Vorschläge (Bebauung mit zwei Doppelhäusern, vier Garagen und vier Stellplätzen; Bebauung mit zwei Doppelhäusern, zwei Garagen, zwei Carports und vier Stellplätzen; Bebauung mit fünf Reihenhäusern),

  • Fa. Thalhammer, Vilsbiburg:                ein Vorschlag (Bebauung mit drei Reihenhäusern),

  • Baufirma Wimmer, Hasam:        zwei Vorschläge (Bebauung mit drei Reihenhäusern, Bebauung mit zwei Doppelhäusern).

Entgegen dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.10.2016 schlägt die Verwaltung vor, nicht derjenigen Baugesellschaft, die als erstes die Bewerber nennen kann, den Zuschlag zu geben, sondern eine Baugesellschaft auszuwählen und das Grundstück dieser für einen gewissen Zeitraum zu reservieren, damit sie Bewerber nennen kann. Der Verkauf sollte erst erfolgen, wenn für mindestens die Hälfte der Wohngebäude Bewerber vorliegen.

Beschluss

Die Reihenhausparzelle 1 im Baugebiet Burger Feld wird bis zum 31.12.2017 (oder länger) reserviert für Bewerber, die von der Fa. Thalhammer in Vilsbiburg benannt werden und von dieser die zu errichtenden Wohngebäude erwerben. Die Grundstücke werden direkt an die privaten Bewerber verkauft. Die Vergabekriterien müssen erfüllt sein. Der Verkauf erfolgt erst dann, wenn für mindestens die Hälfte der Wohngebäude Bewerber vorliegen.

Die Bebauung ist entsprechend dem Vorschlag 3-Spänner der Fa. Thalhammer in Vilsbiburg auszuführen. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 16:07 Uhr