Antrag auf Vorbescheid - Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH, Hauptstraße 2, FlNr. 221/0, Gem. Wolferding - Neubau von Reihenhäusern mit Garagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr möchte in Achldorf, Hauptstraße 2, FlNr. 221/0, Gem. Wolferding, Reihenhäuser mit Garagen errichten. Geplant sind 12 Reihenhäuser und 12 Garagen mit 16 weiteren Stellplätzen. Es soll mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss ausgeführt werden. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss gem. BayBO. Es zählt als Vollgeschoss, wenn es über mindestens zwei Drittel der Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30m aufweist. Das hier geplante Dachgeschoss weist über eine Länge von 7,28m eine Höhe von zwei Drittel auf. Damit es als Vollgeschoss zählt, müsste hier die Höhe von 2,30m über mindestens eine Länge von 7,52m erreicht werden. Damit sind die im Bebauungsplan geforderten maximalen zwei Vollgeschosse eingehalten.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Achldorf“.
Auf FlNr. 221/0 selbst befindet sich das Hotel kongressissimo, im südlichen Bereich eine Baumschule. Die Wohnbebauung des Bebauungsplanes „Achldorf“ beginnt weiter im Norden und im Osten (Lagepläne sind als Anlage beigefügt). Gemäß Festsetzung im Bebauungsplan und Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet nach BauNVO. Wohngebäude sind demnach in solchen Gebieten generell zulässig.
Als Obergrenze gilt gem. BauNVO eine GRZ von 0,6. Die Einhaltung ist im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Ebenso sind die Art und Anzahl der Stellplätze in diesem Zusammenhang zu klären.

Weiterhin ist die Überschreitung der Baugrenze zu klären. Es handelt sich hier um eine doch recht intensive Wohnentwicklung und Bebauung in diesem Bereich (Umgebung weist eine lockere Bebauung – außer der Hotelkomplex – mit Grünzügen auf), die nur mittels einer Baugrenzenüberschreitung realisierbar ist.

Seitens der Verwaltung wird die Überschreitung in diesem Bereich kritisch gesehen, da die Grundzüge der Planung berührt sind. Die Baugrenze im Süden ist eng gehalten. Es wurde sich am damaligen Bestand orientiert. Um die Baugrenze ist eine Randbegrünung festgesetzt, die neben dem Bestand den Wohnbereich des Baugebietes Achldorf von der Bundesstraße „abschotten“ soll. Im östlichen Bereich beträgt die Überschreitung ca. 237m². Die Grundfläche der vier Reihenhäuser beträgt 326,4 m². Damit liegt das Gebäude zu ca. 73% außerhalb des hierfür vorgesehenen Baufensters.
Im westlichen Bereich beträgt die Überschreitung ca. 84 m². Dies sind damit ca. 26%.

Einer Wohnbebauung innerhalb der Baugrenzen und Wiederanstrebung der Begrünung kann seitens der Verwaltung zugestimmt werden. Der geplanten Baugrenzenüberschreitung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Stadtrat Brams schlug vor ein Deckblatt für den Bereich aufzustellen.

Herr Stadtrat Hiller hält die geplante Bebauung für zu groß. Diese würde die Grenzen sprengen.

Herr Stadtrat Sarcher schlägt vor mit dem Investor Rücksprache zu halten und diesen dazu zu bewegen die Planung entsprechend dem Bebauungsplan anzupassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 16:07 Uhr