Fortführung des Klimaschutzkonzeptes über ein Vorreiterkonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat im Jahr 2010 ein Klimaschutzkonzept erstellen lassen und dessen Umsetzung in seiner Sitzung am 18.10.2010 beschlossen.  Im Dezember 2011 wurde ein Klimaschutzmanager eingestellt, zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele des Konzeptes.
Im Lauf der Zeit wurden einige Maßnahmen auf den Weg gebracht bzw. umgesetzt, wie beispielsweise das Bürgersolarfeld, Einspar- und Energieeffizienzmaßnahmen mittels Beratung und Förderung im Bau- und Wohnbereich, klimafreundliche Mobilität oder Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu allen Energie- und Klimaschutzfragen. 
Im Sommer 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, das Konzept hinsichtlich einer Bestandsaufnahme der Umsetzung sowie einer Weiterentwicklung zu bewerten sowie dieses vorzustellen. Im Herbst 2021 wurde die Verwaltung von Seiten der Bundesregierung informiert, dass ab Anfang 2022 eine Förderung zu einem Folgekonzept kommen würde, einem sogenannten Vorreiterkonzept, gedacht für bereits erfahrene Kommunen im Klimaschutz. Daher hat man festgelegt, diese Aufgabe der Recherche und Erörterung an ein Fachbüro zu übertragen, um sie im Rahmen der Konzeption zu erfüllen. Dieses wurde im Stadtrat im Dezember bekannt gegeben. 
Nach eingehender Recherche, auch in Abstimmung mit dem Klimaschutzreferat der Stadt Landshut, die zeitgleich denselben Weg geht, wurde nun ein Fachbüro gefunden, das dieses Vorreiterkonzept erstellen könnte und es hier vorstellen wird: die Fa. B.A.U.M. Consult aus München. 
Für die Kosten des „Integrierten Vorreiterkonzeptes zum Klimaschutz“ werden mit zumindest 50.000 € veranschlagt, sofern sich die Öffentlichkeitsbeteiligung in einem überschaubaren Rahmen hält. Die Förderung dieses Konzeptes von Seiten des Bundes beträgt 50% (nähere Infos: siehe https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/
foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-eines-integrierten-vorreiterkonzepts). Voraussetzungen dafür sind - neben dem Anspruch, dessen Aktionsplan schrittweise umzusetzen - dass der Stadtrat folgendes beschließt:
  1. Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) der Stadt Vilsbiburg bis zum Jahr 2040
  2. Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) der städtischen Verwaltung mit ihren Einrichtungen bis zum Jahr 2035

Diskussionsverlauf

Herr Martin Sailer des Fachbüros B.A.U.M.Konsult hat das Vorreiterkonzept detailliert vorgestellt und es als ambitioniertes Klimaschutzkonzept bezeichnet. Grundsätzlich wurde im Gremium das Vorreiterkonzept positiv bewertet. StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob bei der Betrachtung auch örtliche Firmen berücksichtigt werden. Darauf erklärte Herr Martin Sailer, dass dies der Fall ist, aber nur der Fußabdruck welcher in Vilsbiburg entsteht mit eingerechnet wird.  Auf Nachfrage wurde erklärt, dass sollten z.B. im Jahre 2040 noch Öl- oder Gasheizungen in Vilsbiburg laufen, diese Immissionen anderweitig kompensiert werden müssen. StR Josef Sterr stellte fest, dass die Handlungsspielräume des Stadtrates im privaten Bereich teilweise sehr gering sind. Klimaschutzmager Georg Straßer erklärte dazu, dass man mit einem ausgeweiteten Beratungskonzept viel erreichen kann. StR Florian Anzeneder meinte man habe keine Möglichkeit die festgesetzten Ziele im privaten Sektor einzufordern. Auf Nachfrage von StRin Claudia Geilersdorfer erklärte Herr Martin Sailer, dass der Stadtrat die Fortschritte im Konzept jährlich überprüfen wird.

Beschluss

  1. Die Stadt Vilsbiburg schreibt die Erstellung eines Integrierten Vorreiterkonzeptes zum Klimaschutz an ein Fachbüro aus und wird ein geeignetes damit beauftragen.
  2. Die Kosten des Konzeptes von bis zu 50.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe genehmigt. 
  3. Die Stadt Vilsbiburg beantragt die Bundesförderung für dieses Konzept.
  4. Die Stadt Vilsbiburg als Kommune wird bis zum Jahr 2040 Treibhausgas-neutral.
  5. Die Verwaltung der Stadt Vilsbiburg mit seinen Einrichtungen wird bis zum Jahr 2035 Treibhaugas-neutral.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 07:00 Uhr