Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Aufhebung und Neuerlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 04.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen aufgrund des „verschobenen“ Mittefastenmarktes die derzeit bestehende Verordnung aufzuheben und eine neue Verordnung zu erlassen, dass an folgenden Sonntagen: Sonntag, den 22. Mai 2022 anlässlich eines Frühlingsmarktes,
Sonntag, den 04. September 2022 anlässlich eines Foodtruckmarktes,
Sonntag, den 09. Oktober 2022 anlässlich des Dionysimarktes,
im Jahr 2022 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.
Die Termine sowie die Bezeichnung des Ersatzmarktes (Frühlingsmarkt) wurden mit dem Förder- und Werbeverein abgesprochen. Verkaufsoffene Sonntage müssen in Verbindung mit einer Veranstaltung stehen. Die Corona-Pandemie kann sich auch dieses Jahr noch auf die Veranstaltungsplanungen auswirken.
Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel und die Gewerkschaft ver.di haben sich zu den vorgeschlagenen Terminen nicht mehr geäußert.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2022.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung der Stadt Vilsbiburg über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022 vom 24.01.2022 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2022 07:00 Uhr