Grundschule Vilsbiburg - Bewertungsmatrix


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 02.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 02.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Die zu untersuchenden Schulstandorte sollen mit nachfolgender Bewertungsmatrix bepunktet werden. Die Bewertungsmatrix orientiert sich an der Systematik die sich bei Auftragsvergaben im Rahmen von VGV-Verfahren bewährt haben.

Die angegebenen Wichtungszahlen (WZ) stellen einen ersten Vorschlag dar. 

Die genaue Festlegung der Wichtungszahlen kann auch durch die Stadträte (innerhalb einer angemessenen Frist) nachgereicht werden. Die gemittelten Wichtungszahlen werden dann als Grundlage für die Bewertungsmatrix angewendet.

Bewertungsmatrix Untersuchungsfaktoren
Standortanalyse Grundschule Vilsbiburg


 
WZ
1.
Städtebauliche Lage und Einbindung ins Stadtgefüge
10,5
1.1
Zentralität im Stadtraum
3
1.2
Umgebende Nutzungen/Gebiete 
7,5
2.
Infrastrukturelle Anbindung von PKW + Schulbusse 
18
2.1
Erreichbarkeit des Standorts
9
2.2
Zukünftige Verkehrssituation
9
3.
Infrastrukturelle Anbindung von Fußgänger + Fahrrad 
18
3.1
Einzugsbereich von Wohngebieten
11
3.2
Sicherheit bei Verkehrswegen 
7
4.
Synergieeffekte im Umfeld
16
4.1
Synergieeffekte in Verbindung mit dem verbindlichen Raumprogramm
8
4.2
Synergieeffekte in Verbindung mit funktionalen Nutzungszusammenhängen
8
5.
Grundstück
37,5
5.1
Zuschnitt des Grundstücks
5
5.2
Topographie des Grundstücks
2,5
5.3
Erschließung (Kanal/Wasser/Strom)
2,5
5.4
Größe der benötigten Flächen
15
5.5
Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten (Grundschule, andere öffentliche Einrichtungen)
7,5
5.6
Immission/Emission
5
6.
Besonderheiten
-


100
Bewertungsmatrix 
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Bei den Gliederungspunkten können 0 – 5 Punkte vergeben werden. Die Punkte werden durch die Wichtungszahl (WZ) multipliziert und ergeben die entsprechende Punktzahl des Gliederungspunktes.

Bewertung der Punkte 1.1 – 5.6
Die genannten (Unter-)Kriterien können wie bereits oben genannt von 0 – 5 bewertet werden. Bei der Bewertung sind nur volle Punkte zu vergeben. Die Einzelbewertungen je Unterkriterium werden aufaddiert, arithmetisch gemittelt und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Insgesamt können (mit Gewichtung) maximal 500 Punkte erreicht werden. Die Wertung erfolgt dabei nach folgender Systematik:

Bewertung Ziffer 1.1/ 2.1/3.2/5.4
5 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in vollem Umfang erfüllen.
4 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in nahezu vollem Umfang erfüllen.
3 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in überwiegendem Umfang erfüllen.
2 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in geringem Umfang erfüllen. 
1 Punkt
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung in nur sehr geringem Umfang erfüllen. 
0 Punkte
Der Standort kann den zu untersuchenden Faktor/ die Anforderung nicht erfüllen. 

Bewertung Ziffer 1.2
5 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt überdurchschnittlich die Anforderungen an einen Grundschulstandort.
4 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort.
3 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort annähernd.
2 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort nicht in vollem Umfang.
1 Punkt
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort kaum.
0 Punkte
Die umliegenden Nutzungen bzw. der Gebietscharakter erfüllt die Anforderungen an einen Grundschulstandort in keiner Hinsicht. 










Bewertung Ziffer 5.1/5.2/5.3/5.5
5 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft völlig zu.
4 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft zu.
3 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft nur wenig zu.
2 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft kaum zu.
1 Punkt
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft nicht zu.
0 Punkte
Eine Eignung des Standorts für den genannten Bewertungsfaktor trifft überhaupt nicht zu.


Bewertung Ziffer 2.2
5 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann in vollem Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist somit sehr sicher erreichbar.
4 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann in nahezu vollem Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist somit sicher erreichbar.
3 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann in überwiegenden Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist somit erreichbar.
2 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann in geringem Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist nur unwahrscheinlich erreichbar.
1 Punkt
Die zukünftige Verkehrssituation kann in nur sehr geringem Umfang bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist nur sehr unwahrscheinlich erreichbar.
0 Punkte
Die zukünftige Verkehrssituation kann nicht bewältigt werden. Eine saubere infrastrukturelle Erschließung ist nicht erreichbar.

Bewertung Ziffer 3.1
5 Punkte
Durch den Standort kann ein sehr großes Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
4 Punkte
Durch den Standort kann ein großes Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
3 Punkte
Durch den Standort kann ein mittelgroßes Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
2 Punkte
Durch den Standort kann nur ein kleines in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
1 Punkt
Durch den Standort kann nur ein sehr kleines Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.
0 Punkte
Durch den Standort kann kein Gebiet in der direkten Umgebung mit einbezogen werden.

Bewertung Ziffer 4.1/4.2
5 Punkte
Der Standort weist in überdurchschnittlichen Maßen Synergieeffekte auf.
4 Punkte
Der Standort weist Synergieeffekte auf.
3 Punkte
Der Standort weist annähernd Synergieeffekte auf.
2 Punkte
Der Standort weist teilweise Synergieeffekte auf.
1 Punkt
Der Standort weist kaum Synergieeffekte auf.
0 Punkte
Der Standort weist keinerlei Synergieeffekte auf.

Bewertung Ziffer 5.6
5 Punkte
Der Standort weist keinerlei Immissionen /Emissionen auf. 
4 Punkte
Der Standort weist fast keine Immissionen /Emissionen auf. 
3 Punkte
Der Standort weist kaum Immissionen /Emissionen auf. 
2 Punkte
Der Standort weist teilweise Immissionen /Emissionen auf. 
1 Punkt
Der Standort weist viele Immissionen /Emissionen auf. 
0 Punkte
Der Standort weist sehr viele Immissionen /Emissionen auf. 

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner und Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle stellten dem Gremium die vorliegende Bewertungsmatrix kurz vor und erklärten dazu, dass dem Stadtrat aufgrund der verschiedenen Standorte die eingetragenen Wichtungszahlen als Vorschlag zur Verfügung gestellt wurden. Hier wurde aus Sicht der Schule gewertet. Die Wichtungszahlen hat final der Stadtrat festzulegen. Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle schlug vor, dass sich die Fraktionen in ihren nächsten Sitzungen Gedanken über die Gewichtungen machen sollen.
StR Florian Anzeneder wies darauf hin, dass die Matrix zu komplex und aufwendig ist und ein sachlicher Ansatz sinnvoll wäre. Die Vorschläge sollten zusammengefasst und jeweils Vor- und Nachteile der bekannten Standorte aufgezeigt werden. Hr. Anzeneder schlug eine stufenweise Abstimmung mit einer anschließend festgelegten Vorgehensweise vor. Die vorhandenen Bewertungskriterien wären nicht abschließend und könnten nicht alles abdecken. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Matrix auf den ersten Blick komplexer erscheint als sie ist, eine Standortdiskussion sehr ausschweifend wäre und dass, das Ziel der Matrix wäre mit überschaubaren Punkten sachlich bewerten zu können. Durch die Matrix soll eine Versachlichung erreicht werden, welche bei einer offenen Diskussion nicht zu Stande kommt. Um die Kriterien nicht erst festlegen zu müssen wurden diese als Vorschlag bereits eingepflegt.
StRin Veronika Ritt fragte bzgl. fehlender Kriterien hinsichtlich des Kostenfaktors und einer Auflistung, was hinter den einzelnen Kriterien steht, nach. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es Ziel ist den Bestand zu erhalten und wirtschaftliche Standorte durch die Matrix hervorgehoben werden sollen. Eine Ausweitung der Kriterien würde dies beeinflussen. Hinsichtlich der Kosten ist dies abhängig von den Grundstückspreisen und den Umsetzungsmöglichkeiten auf den vorhandenen Grundstücken. 
Auf Nachfrage von StR Werner Neumeier, ob die Verfügbarkeit der Grundstücke erst im Nachgang geprüft wird, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass sich die meisten vorgeschlagenen Standortgrundstücke im Privatbesitz befinden, aber als Standort und Kaufoption möglich und sicher verfügbar sind. Der Kostenfaktor soll neutral und rechnerisch-sachlich gesehen werden.  
StR Karlheinz Hiller äußerte seine Bedenken bzgl. des Büros, welches die Matrix auswerten wird, da für diese nur ein Standort in Frage kommt. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich um die Fa. Wagner handelt, welche auch allgemein mit der Planung der Grundschule beauftragt wurde. Diese besitzen bereits die notwendigen Daten und kennen die Grundlagen der Schulplanung. Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle bot dem Gremium bei Zweifeln an, dass die Grundstücke nochmals von anderen Planungsbüros angesehen werden können, gab allerdings zu bedenken, dass hier zusätzlich Kosten auf die Stadt zukämen. StR Dr. Manfred von Dewitz merkte dazu an, dass das Planungsbüro lediglich die Auswertung macht und keinen Einfluss auf die Wertung hat. StRin Doris Pollner erklärte, dass die Matrix zwar helfe eine Entscheidung zu finden, diese aber zu genormt ist und eine textliche Überarbeitung durch die Fraktion sinnvoll wäre. Sie merkte zudem an, dass sie mit der Arbeit des Planungsbüros nicht zufrieden ist.
StR Johann Sarcher und StRin Michaela Feß teilten dem Gremium mit, dass die Aufstellung einer Matrix auch bereits im Kreistag praktiziert wurde und in diesem Fall auch zum Erfolg führen kann. Auch StRin Sabine Furtmayr-Sendöl stimmte zu, dass eine Matrix die Entscheidung erleichtert und sie sachlich nachvollziehbar ist, wenn die Gewichtung entsprechend festgelegt wird. 
Auf Nachfrage von StR Hermann Bauer, wie das entsprechende Grundstück ermittelt wird, erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass dies durch eine Mitteilung der Werte erfolgt. 
StR Werner Neumeier wies darauf hin, dass die Bushaltestelle an der Grundschule auch für die Mittelschule genutzt wird und die Rolle der Mittelschule bei der Standortauswahl berücksichtigt wird.
StR Florian Anzeneder bittet darum, dass die Folgekosten/Abbruchkosten beachtet werden.
StR Josef Sterr möchte, dass nochmals alle Standorte und Grundstücke betrachtet werden und versucht werden soll, die umliegenden Gebäude um den jetzigen Standort zum Erwerb anzufragen. 
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle fasste abschließend zusammen, dass sich das Gremium die Bewertungsmatrix ansehen soll, Änderungen mitteilt und danach erst eine Abstimmung stattfindet. Zudem wird man sich von einem zweiten Planungsbüro ein Angebot für eine erneute Standortüberprüfung machen lassen.
 

Datenstand vom 10.05.2022 11:08 Uhr