Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 09.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.03.2022 (TOP 8) wurde beschlossen, den Antrag auf eine Förderung nach dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung für das Grundstück Untere Stadt 5 abzulehnen.
Der Grundstückseigentümer plant den Abbruch und Neubau eines Stadthauses.
Das derzeitige Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg wird im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderprogramms angewandt. Nach Mitteilung der Regierung von Niederbayern zählt beim Bayerischen Städtebauförderprogramm der städtebauliche Mehraufwand von sanierungsbedürftigen Gebäuden, der ohne eine Förderung nicht wirtschaftlich wären. Da Neubauten in der Regel baulich so angepasst werden, dass eine wirtschaftliche Lösung herauskommt, liegt bei Neubauten kein entsprechender städtebaulicher Mehraufwand vor, wodurch eine Förderung nach den Richtlinien des Bayerischen Städtebauförderprogramms ausgeschlossen ist.
Der Bau- und Umweltausschuss hat beschlossen, dass im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität über ein neues Förderprogramm für Neubauten beraten werden soll.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern müsste die Förderung für Neubauten in einer eigenen Satzung, losgelöst vom bestehenden Förderprogramm, geregelt werden. Beim bestehenden Förderprogramm erhält die Stadt Vilsbiburg von der Regierung einen Zuschuss in Höhe von 60 % auf die von der Stadt gewährte Förderung. Einen solchen Zuschuss gibt es bei einer Förderung von Neubauten nicht. Die gesamten Kosten würden bei der Stadt verbleiben.
Für das Haushaltsjahr 2022 sind keine Kosten für ein zusätzliches Förderprogramm eingestellt worden. Diese Mittel könnten erst ab dem Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt werden. Für den Antragsteller Untere Stadt 5 könnte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Form eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ausgestellt werden. Ein Baubeginn wäre dann nicht förderschädlich.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner trug dem Gremium den Sachverhalt kurz vor und wies darauf hin, dass keine Nutzungsförderung im Antrag vorgesehen ist, sondern eine Förderung für bauliche Zwecke beantragt wurde.
StR Hermann Bauer teilte mit, dass die Baukosten bei einer Fassadenerneuerung wesentlich höher sind, als bei einem Neubau und deshalb eine Förderung nach dem angebotenen Förderprogramm ausgeschlossen wurde.
StRin Claudia Geilersdorfer und StR Stephan Steigenberger wiesen darauf hin, dass mit einer Förderung von Neubauten das Stadtbild gewahrt werden kann und eine Hilfsleistung den Bauherrn aufgrund des schwierigen Baus im Stadtkern unterstützen würde.
StR Johann Sarcher gab zu bedenken, dass evtl. ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit bereits abgelehnt wurden und einige Fassaden durch Neubauten bereits ohne Förderung errichtet wurden. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es zwar bereits Anfragen im Zusammenhang mit dem bestehenden Förderprogramm gab, aber bisher noch kein entsprechender Antrag gestellt wurde.
StR Wolfgang Schwimmer äußerte Bedenken, da mit der Erteilung der Förderung Vorgaben vom Denkmalschutzamt bezuschusst werden. Es sollte verhindert werden, dass hochpreisige Grundstücke im Innenstadtbereich eine Förderung für Neubauten erhalten und Neubauten außerhalb des Stadtkerns nicht bezuschusst werden können.
StRin Christine Koj wies darauf hin, dass nicht nutzbare Gebäude zu nutzbaren werden und damit eine Wertsteigerung einhergeht. Es soll darauf geachtet werden, dass bei privaten Förderungen Grenzen gesetzt werden, da diese aus Steuergeldern finanziert werden.
StR Werner Neumeier erklärte, dass hinsichtlich der Fassadengestaltung bei einer Zuschussverwehrung nicht mit einer Verschlechterung des Stadtbildes gerechnet werden muss, da das Denkmalschutzamt Auflagen zur Neuerrichtung erteilt. Ziel ist es durch eine Förderung der Sanierung alte Gebäude zu erhalten.
Das Gremium erteilte auf Vorschlag der Ersten Bürgermeisterin Sibylle Entwistle dem anwesenden Antragsteller das Wort. Der Antragsteller erklärte, dass ihm in Vorgesprächen eine Bezuschussung zugesagt wurde. Er möchte der bekannten Leerstandsproblematik entgegenwirken und etwas für die Stadt Vilsbiburg tun, um den Stadtplatz zu beleben. Die Grundstückspreise in der oberen Stadt sind hier nicht ausschlaggebend. Hr. Binner erklärte, dass bei den Vorgesprächen mit Bürgermeister Helmut Haider keine Zusagen hinsichtlich eines Neubaus gemacht wurden. Auch die Regierung gewährt in ihren Förderprogrammen keine Zuschüsse bei Neubauten. Es werden lediglich Sanierungen gefördert.
Beschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschließt ein zusätzliches Programm zur Förderung von Neubauten im denkmalgeschützten Ensemblebereich des Stadtplatzes mit Oberer Stadt und zusätzlich für die Untere Stadt aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Entwurf einer Satzung, angelehnt an die bestehende Satzung (sog. Fassadenprogramm), zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6
Datenstand vom 16.05.2022 12:00 Uhr