Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "August-Urban-Ring Deckblatt 1" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne der Nachverdichtung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Geschosswohnungsbaus auf FlNr. 263/4 und FlNr. 263/12 der Gemarkung Vilsbiburg (Herrnfeldener Straße 29).
Der rechtskräftige Bebauungsplan „August-Urban-Ring“ aus dem Jahr 1997 hat für den Bereich planerisch die im Bestand befindliche gewerblich genutzte Lagerhalle hinweislich übernommen und enthält daher nur die Festsetzung hinsichtlich der Baugrenze.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist die betroffene Fläche als MI dargestellt.
Der Antragsteller hat ursprünglich geplant, erneut einen Bauantrag mit entsprechenden Befreiungen einzureichen. Im Zuge der Nachbarbeteiligung wurde allerdings eine Stellungnahme eingereicht, die es schwierig macht, Wohnbebauung in der Art zu realisieren. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, in dem die unterschiedlichen Belange abgewogen werden empfehlenswert. Zudem wurden am 15.06.2022 von der Hausverwaltung des Objekts Herrnfeldener Straße 27a Einwände gegen die geplante Nachverdichtung erhoben. Die Stellungnahme wurde vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Um eine bestmögliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der nachbarlichen und öffentlichen Belange zu erreichen, wird die Aufstellung eines Deckblattes empfohlen.
Das Grundstück eignet sich gut zur Schaffung von Wohnraum.
Diskussionsverlauf
StR Karlheinz Hiller kritisierte, dass die Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses im vorgelegten Entwurf nicht eingehalten wurden. Das Projekt umfasst noch immer 27 Wohneinheiten, was als zu viele empfunden wurde. Es wird bei diesem Projekt von Seiten des Antragsteller wieder versucht, sämtliche ökonomischen Vorteile herauszuholen. Dadurch scheitert die gewünschte Nachverdichtung, denn auch dabei ist immer ein gewisser Freiraum notwendig. Er brachte den Vorschlag, die Bebauung der Nikolausstraße weiter zu führen. StR Klaus Kirchner schloss sich den Aussagen an und verwies auf die Bedenken der Eigentümerversammlung aus der Nachbarschaft. Auch könnten die Parkplätze zu wenig sein, was zu weiteren Einschränkungen durch parkende Autos auf der Herrnfeldener Straße führen wird. Stadtbaumeister Gerhard Binner verwies auf den Stellplatzschlüssel im B-Plan welcher dann angepasst werden muss. StR Josef Sterr schloss sich der Forderung einer Reduzierung von Wohneinheiten an. Auf die Frage, ob die geplanten Ladeboxen für Elektroautos auch betrieben werden können, erklärte Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid, dass dies durch ein Lademanagement möglich ist.
StRin Michaela Feß begrüßte die kleinen Wohneinheiten und verwies auf den nahegelegenen Parkplatz am Stadtbad, welcher evtl. genutzt werden kann.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „August-Urban-Ring Deckblatt 1“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 263/4 (1.931m²) und 263/12 (7m²) der Gemarkung Vilsbiburg.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens, einschließlich etwaiger erforderlicher Gutachten, sind vom Antragsteller zu tragen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.06.2022 09:31 Uhr