Bildung einer Erschließungseinheit - Baugebiet "Am alten Sportplatz" Haarbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Grundsätzlich ist im Erschließungsbeitragsrecht jede Erschließungsanlage für sich abzurechnen (sog. Einzelabrechnung). Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 130 Abs. 2 Sätze 1 und 3 BauGB) kann der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die einzelne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden; für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Erschließungsaufwand insgesamt ermittelt werden. Es besteht somit die Möglichkeit der Bildung einer Erschließungseinheit. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Stadt.
Im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach befinden sich zwei eigenständige Erschließungsanlagen. Zum einen die „Stephan-von-Schleich-Straße“ und zum anderen der „Joseph-von-Edlinger-Ring“.
Die Bildung einer Erschließungseinheit ist in diesem Fall gerechtfertigt, da zwischen den beiden Erschließungsanlagen „Stephan-von-Schleich-Straße“ und „Joseph-von-Edlinger-Ring“ ein Funktionszusammenhang besteht, der diese mehr als üblicherweise zueinander in Beziehung setzt und insofern voneinander abhängig macht. Der „Joseph-von-Edlinger-Ring“ hat ausschließlich über die „Stephan-von-Schleich-Straße“ eine Verbindung zum übrigen Straßennetz.
Die „Wolfgang-Hackh-Straße“ stellt ein unselbständiges Anhängsel der Stephan-von-Schleich-Straße dar, da Sie eine Länge von 100 Metern nicht erreicht und keine weiteren Abzweigungen oder Verbindungen aufweist.
Vorteil der Bildung einer Erschließungseinheit ist eine gemeinsame Abrechnung aller Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einem einheitlichen Erschließungsbeitrag.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass durch die Bildung einer Erschließungseinheit alle Grundstücksbesitzer gleichbehandelt werden können. StR Josef Sterr brachte den Vorschlag, die Grundstücksbesitzer in einem persönlichen Gespräch über den Vorgang zu unterrichten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Bildung einer Erschließungseinheit für die beiden eigenständigen Erschließungsanlagen „Stephan-von-Schleich-Straße“ und „Joseph-von-Edlinger-Ring“ im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.06.2022 09:31 Uhr