LEADER, Multifunktionscourt und Skateranlage - Anpassung der Kostenobergrenze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat sich im Februar 2018 zur Errichtung eines Multifunktionscourts und einer Skateranlage beim LEADER EU-Förderprogramms beworben. 

In dieser Sache hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 06.05.2019 folgendes beschlossen:


Die "Kommune Vilsbiburg" übernimmt die Trägerschaft für das Projekt „Errichtung eines Multifunktionscourts und einer Skateranlage“. Kostenobergrenze sind die genehmigten Haushaltsmittel in Höhe von 360.000 Euro.

Sie beauftragt die Verwaltung, eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen.

Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit.

Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.

Abstimmung: 24:0



Die Stadt Vilsbiburg hat einen Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm gestellt und am 17.05.2021 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 135.000,- € erhalten.

Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich bauliche Änderungen ergeben. 
Ebenfalls wurde eine aktuelle Kostenberechnung durch das Büro KLAUS + SALZBERGER erstellt. Diese endet bei 365.656,11 €.
Die Kostenschätzung zum Zeitpunkt des Förderantrags endete bei 336.847,96 €.

Das Stadtbauamt möchte nun die Änderungen und auch die gestiegenen Kosten der Förderstelle anzeigen, sowie eine Fristverlängerung zur Ausführung erwirken.

Hierzu ist es notwendig die Kostenobergrenze von 360.000,- € aus dem Beschluss des Stadtrates vom 06.05.2019 anzupassen.

Die Ausschreibung der Baumaßnahmen zum Multifunktionscourt soll demnächst stattfinden.

Das Stadtbauamt schlägt vor die Kostenobergrenze mit 400.000,- € neu zu definieren.
Die Kostendifferenz von ca. 34.000,- zu berücksichtigen, ist auf Grund der aktuellen konjunkturellen Lage empfehlenswert.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr und StRin Christine Koj stellten fest, dass zur Einweihung keine Einladung an die Mitglieder des Gremiums ging. Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass die Einweihung nur im kleinen Rahmen erfolgte und die offizielle Eröffnung dann abgehalten wird, wenn das gesamte Gelände fertig ist. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Kostenobergrenze für das Projekt Multifunktionscourt und Skateranlage von 360.000,- € auf 400.000,- anzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2022 09:31 Uhr