Erlass einer neuen Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund der zum 01.01.2022 neu kalkulierten Abwassergebühren für den Zeitraum 2022 bis 2025 musste auch die Entwässerungssatzung entsprechend angepasst werden. 
Im beiliegenden Satzungsentwurf sind die Änderungen in rot und kursiv dargestellt. Hauptsächlich handelte es sich um kleinere textliche Änderungen. Die rechtliche Seite wurde durch Frau Rechtsanwältin Freitag (Fachanwältin Verwaltungsrecht / Abwasserrecht) geprüft und dementsprechend ergänzt bzw. geändert. 

Diskussionsverlauf

StR Klaus Kirchner bittet um rechtliche Klärung bezüglich dem rückwirkenden in Kraft treten der Satzung. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 13. Dezember 2017 außer Kraft.  
Sollte ein rückwirkendes in Kraft treten nicht möglich sein, tritt die Satzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2022 09:31 Uhr