Lichtsignalanlage (LSA) in der Frauensattlinger Straße im Bereich des Kindergartens St. Martin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 13.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf Grund eines Gespräches zwischen Bürgermeisterin Sibylle Entwistle mit Herrn Landrat Peter Dreier wurde der Stadt Vilsbiburg in Aussicht gestellt, eine Lichtsignalanlage in der Frauensattlinger Straßen im Bereich des Kindergartens St. Martin zu errichten.

Die LSA soll als „Anforderungsampel“ errichtet werden, d.h. nur wenn ein Fußgänger die Überquerung der Fahrbahn durch Drücken eines Knopfes beantragt, wird der Verkehr durch Lichtzeichen geregelt. Ohne Anforderung hat der Verkehr auf der Frauensattlinger Straße Dauergrün. Die LSA soll am gleichen Standort wie der bereits seit Jahren bestehende Fußgängerüberweg (FGÜ) errichtet werden.

Die Möglichkeit eine LSA an der genannten Stelle zu erbauen wurde bereits im Jahr 2018 mit dem Landratsamt Landshut erörtert. Abschließend wurde damals festgestellt, dass die Ampel weiter von der Einmündung abgerückt werden soll, damit sie errichtet werden kann. Nach Auffassung und Feststellung der Stadtverwaltung ist ein Abrücken der LSA von der Einmündung nicht erforderlich, da der Verwaltung keine LSA bekannt ist, die von der Einmündung „weit“ abgerückt ist. Alleine in Vilsbiburg sind alle LSA für Fußgänger unmittelbar nach der Einmündung in die andere Straße. So ist z.B. die LSA vom Pfarrbrückenweg in die Frontenhausener Straße ca. 3,00 m, die Radfahrerfurt nur 1,50 m vom Einmündungsbereich entfernt. Die Ampel vom Stadtplatz in die Frontenhausener Straße (Brandl) ist ca. 2,50 m entfernt. Der Abstand der LSA aus der Eichenstraße in die Frauensattlinger Straße beträgt ca. 5,50 m. Würde also hier die LSA anstatt des FGÜ errichtet, ist der Abstand höher als bei den übrigen LSA in Vilsbiburg. Ferner wird aus hiesiger Sicht die Auffassung vertreten, dass zusätzliche Signale die Aufmerksamkeit des einmündenden Verkehrs verstärken, was auch in der Praxis baulich so üblich ist.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wurde vor der Sitzung zurückgestellt. Es gibt eine positive Entscheidung des Petitionsausschusses bzgl. der Tempo 30 Zone am Kindergarten und man möchte hier jetzt abwarten, wie die Entwicklung der verkehrsrechtlichen Lage vor Ort ist und somit in diesem Fall einer Entscheidung des Landratsamtes Landshut nicht vorgreifen.   

Datenstand vom 23.10.2020 10:41 Uhr