Gebührenanpassung Musikschule Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gebühren der städtischen Musikschule müssen auch turnusgemäß überprüft werden. Die Verwaltung schlägt nach Rücksprache mit der Musikschule vor die Gebühren um 6 % zu erhöhen. Um die finanzielle Belastung der Musikschüler bzw. der Eltern gering zu halten wird weiterhin vorgeschlagen ab den kommenden Musikschuljahr, September 2022, dreimal jährlich (November, Februar und Mai) die Gebühren einzuziehen.
Konkret stellen sich die Musikschulgebühren wie folgt dar

Unterrichtsfach
Gebühren aktuell Vilsbiburg
Gebühren aktuell Landkreis
Gebühren Neu Vilsbiburg
Gebühren Neu Landkreis
Musikalische Früherziehung
170,00 EUR
185,00 EUR
180,00 EUR
195,00 EUR
Grundgebühr
170,00 EUR
185,00 EUR
180,00 EUR
195,00 EUR
Einzelunterricht 
30 min.
420,00 EUR
460,00 EUR
445,00 EUR
485,00 EUR
Einzelunterricht 
45 min
715,00 EUR
785,00 EUR
758,00 EUR
832,00 EUR
Gruppenunterricht 2 Schüler
345,00 EUR
380,00 EUR
365,00 EUR
403,00 EUR
Gruppenunterricht 3 Schüler
210,00 EUR
235,00 EUR
222,00 EUR
250,00 EUR
Gruppenunterricht 4 Schüler
130,00 EUR
145,00 EUR
138,00 EUR
154,00 EUR
Bläserklasse
495,00 EUR
495,00 EUR
525,00 EUR
525,00 EUR
Je Ensemblefach
170,00 EUR
185,00 EUR
180,00 EUR
195,00 EUR
Akkordeonorchester
  45,00 EUR
  45,00 EUR
  48,00 EUR
  48,00 EUR
Chor
  45,00 EUR
  45,00 EUR
  48,00 EUR
  48,00 EUR

Die Gebühren für das Mietinstrument der Bläserklasse in Höhe von 110,00 EUR, das Kopiengeld in Höhe von 10,00 EUR und die Anmeldegebühr in Höhe von 25,00 EUR bleiben unberücksichtigt. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Ritt warum die Gebühren zwischen Landkreis und Vilsbiburg abweichen, erklärten Stadtkämmerin Nadine Eggl und Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass die Gebühren sowohl vom Landkreis als auch von der Stadt Vilsbiburg subventioniert werden. Die Förderung der Stadt Vilsbiburg ist in diesem Fall höher gewichtet und die Gebühren von Schülern aus Vilsbiburg deshalb geringer angesetzt. Allgemein erfolgt die Gebührenerhöhung aufgrund der steigenden Ausgaben.

Beschluss

Die Gebühren der städtischen Musikschule werden dem Stadtrat wie vorgestellt empfohlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2022 10:46 Uhr