Jahresrechnung 2015 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 19.09.2016 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        27.557.290,71 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        16.127.787,22 €
Gesamthaushalt:                                                43.685.077,93 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        4.716.186,76 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:        17,11 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        4.716.186,76 €
Schuldenstand am 31.12.2015:                                6.500.000,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2015
               allgemeine Rücklage:                        909.465,16 €
               Sonderrücklagen *):                                1.691.556,93 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Fäkalschlammentsorgung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass, Stadthalle

Die Jahresrechnung 2015 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 26.04. und am 27.04.2017 statt.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel erläuterte die Zahlen. Der Bericht des Rechnungsprüfungs-ausschusses wird als Anlage beigefügt. Die TOP 7 und 8 wurden im Vortrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn StR Klaus Kirchner, zusammengefasst. Das Rechnungswesen und der Rechenschaftsbericht im Haushaltsjahr 2015 weisen keine Ungereimtheiten auf.

Neben der allgemeinen Überprüfung war die Volkshochschule Vilsbiburg ein Prüfungsschwerpunkt. Hier verdeutlichte Herr Kirchner, dass das System der eigenen Abrechnung durch die VHS und nicht über die Stadtkasse durch den Rechnungsprüfungsausschuss als sinnvoll erachtet wird. Das System ist in Zukunft so fortzuführen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2015 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2015 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2017 15:01 Uhr